Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich wird nochmals diskutiert

Die strittigen Fragen zur Erbschaftssteuer zwischen der Schweiz und Frankreich werden nochmals diskutiert. Das ist das Resultat eines Treffens zwischen Aussenminister Didier Burkhalter und seinem französischen Amtskollegen Laurent Fabius am Donnerstag in Paris.

Didier Burkhalter trifft Laurent Fabius (Bild: sda)

Die strittigen Fragen zur Erbschaftssteuer zwischen der Schweiz und Frankreich werden nochmals diskutiert. Das ist das Resultat eines Treffens zwischen Aussenminister Didier Burkhalter und seinem französischen Amtskollegen Laurent Fabius am Donnerstag in Paris.

Er habe in Paris erklärt, warum das Abkommen in der Schweiz auf Widerstand stosse, sagte Burkhalter im Anschluss auf das Treffen vor den Medien in Paris. Fabius und er seien übereingekommen, dass man eine Denkpause einlegen und danach einige strittigen Punkte nochmals besprechen wolle, bevor der Bundesrat das Abkommen endgültig unterzeichne.

Burkhalter betonte, das Abkommen zur Erbschaftssteuer sei erst von den Verhandlungsführern paraphiert, jedoch noch nicht vom Bundesrat unterzeichnet worden. Die Vereinbarung zur Erbschaftssteuer stösst in der Schweiz auf breiten Widerstand, insbesondere in der Westschweiz.

Erben sollen deutlich mehr zahlen

Die Erbschaftssteuer ist Teil des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Im Juli wurde dieser Teil auf Druck der französischen Regierung neu geregelt.

Künftig sollen Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht besteuert werden, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Heute bezahlen Erben in einem solchen Fall die Erbschaftssteuer in der Schweiz – sofern der Wohnkanton überhaupt eine solche Steuer kennt. In jedem Fall bezahlen sie nur einen Bruchteil dessen, was sie dem französischen Staat abliefern müssten.

Kommt das Abkommen zur Anwendung müssten die Erben in Frankreich bis zu 45 Prozent ihres Erbes an den französischen Staat abliefern. Frankreich möchte es Franzosen künftig erschweren, der Erbschaftssteuer auszuweichen.

Abgeltungssteuer oder Informationsaustausch

Burkhalter warb bei Fabius auch für die Abgeltungssteuer zur Besteuerung von in der Schweiz vor dem französischen Fiskus versteckten Geldern. Bislang wollte Frankreich davon nichts wissen und bestand auf einem automatischen Informationsaustausch, wie ihn auch die EU fordert.

Fabius habe den Standpunkt der Schweiz gehört und versprochen, das Dossier zu studieren, sagte Burkhalter dazu.

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