Vererbt ein Vater sein Unternehmen an seine Kinder, soll eine Erbschaftssteuer fällig werden. Für die bürgerlichen Parteien ist dies ein Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort und das Schweizer Erfolgsmodell.
Die Bürgerlichen Parteien kämpfen geschlossen gegen die Erbschaftssteuer-Initiative, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Vor den Bundeshausmedien in Bern liessen die Vertreter von CVP, SVP, FDP, GLP, BDP und Lega kein gutes Haar an dem Volksbegehren. Erneut sehe man sich mit einer wirtschaftsfeindlichen Initiative der Linken konfrontiert, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS).
Vor allem das Problem der Unternehmensnachfolge macht den Gegnern Sorge. Für die Vererbung von Unternehmen soll es zwar Erleichterungen geben, grundsätzlich müssten aber bei Annahme der Initiative auf hohen Erbschaften Steuern abgeliefert werden.
Schwierigkeiten für nachfolgende Generation
«Das stellt die neue Generation vor gravierende Schwierigkeiten», sagte SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (AG). Die Liquiden Mittel würden vom Staat abgeschöpft, es müssten Bankkredite aufgenommen oder im schlimmsten Fall gar Unternehmensteile gekauft werden.
Damit fehle den Nachfolgern das Geld für Investitionen genau in dem Moment, in dem sie es besonders dringend brauchten, um das Unternehmen erfolgreich weiterzuführen und Arbeitsplätze zu erhalten, sagte Flückiger-Bäni. Die als Erleichterung vorgesehenen Freigrenzen seien nirgends definiert und damit unsicher.
Aber nicht nur die Sorge um Unternehmen und Arbeitsplätze treibt die bürgerlichen Gegner der Initiative um. Sie wollen auch verhindern, dass Geld, das schon als Einkommen und Vermögen besteuert wurde, auch noch mit einer Erbschaftssteuer belastet wird.
Sparsame nicht bestrafen
Die Schweizerinnen und Schweizer seien dafür bekannt, dass sie Geld fürs Alter und ihre Nachkommen sparten, sagte der Zürcher Grünliberale Thomas Maier. «Diese gelebte Eigenverantwortung ist ein zentrales Erfolgsrezept unseres Landes.» Es sei grobfahrlässig, mit einer zusätzlichen Erbschaftssteuer Anreize gegen Sparsamkeit und Vorsorge zu schaffen, sagte Maier.
Für die Initiativ-Gegner gilt es auch einen Angriff auf die Steuerhoheit der Kantone abzuwehren. Diese seien gegen die Initiative, obwohl sie ihnen Geld einbringen würde, rief Martin Landolt (BDP/GL) in Erinnerung. Grund dafür sei nicht nur, dass sie am Föderalismus festhalten wollten.
Der Geldfluss in die Kantone sei auch kaum vorhersehbar. Angesichts «relativ willkürlichen» Einnahmeschätzungen der Initianten und der ungewissen Höhe der Freibeträge für Unternehmen hält es Landolt gar für möglich, dass die Kantone letztlich weniger Einnahmen haben als heute.
Vermögen gerechter verteilen
Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (Erbschaftssteuerreform) verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent. Steuerfrei sind Erbschaften und Schenkungen von insgesamt weniger als 2 Millionen Franken.
Ist diese Grenze überschritten, sind Schenkungen steuerpflichtig – allerdings nur jene von mehr als 20’000 Franken. Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen überlebende Ehegatten, eingetragene Partner und Partnerinnen sowie steuerbefreite juristische Personen. Damit keine Arbeitsplätze verloren gehen, sind für die Vererbung von Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrieben Erleichterungen vorgesehen.
Hinter dem Volksbegehren, stehen die SP, Grüne, EVP und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die christliche Organisation ChristNet. Mit der Steuer auf grosse Erbschaften wollen sie Vermögen gerechter verteilen. Das Parlament und der Bundesrat sprechen sich gegen die Initiative aus.