Die Fallzahlen bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft haben sich 2014 weiter auf hohem Niveau bewegt. Die Erste Staatsanwältin Angela Weirich zeigte sich am Donnerstag vor den Medien glücklich darüber, dass die mehrjährige Reorganisation der Behörde samt entsprechender Belastung der Mitarbeitenden nun abgeschlossen ist.
Gegen 192 Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im vergangenen Jahr Anklage erhoben, wie Angela Weirich an der Jahresmedienkonferenz der Staatsanwaltschaft sagte. Im Vorjahr waren es 209 Anklagen gewesen. Die Zahl der Anklagen blieb somit 2014 im höheren Bereich stabil.
Mit eingerechnet sind dabei Anklagen im abgekürzten Verfahren, wie sie bei einem Geständnis möglich sind. In 188 Fällen gelangten die Dossiers zudem wegen Einsprachen gegen Strafbefehle ans Gericht.
Insgesamt erledigte die Staatsanwaltschaft letztes Jahr 25’287 Fälle mittels Anklage, Strafbefehl, Einstellung oder Nichtanhandnahme. Im Vorjahr waren dies noch 28’391 Fälle gewesen. Das ergibt für 2014 einen leichten Rückgang, bewegt sich laut Weirich aber nach wie vor im Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Sinnvolles Strafbefehlsverfahren
Von allen erledigten Fällen entfielen zudem 5 Prozent auf Anklagen, aber 85 Prozent auf Strafbefehle. Das Strafbefehlsverfahren sei da und dort in die Kritik geraten, stelle aber eine sinnvolle Erledigungsart dar und habe in Baselland seit der Einführung 2002 hohe Akzeptanz genossen, sagte die Erste Staatsanwältin.
Das Verfahren ermögliche eine rasche, unbürokratische und vergleichsweise kostengünstige Fallerledigung – dies in klaren Fällen. Denn nach Gesetz sind Strafbefehle nur bei Geständnissen oder sonstiger ausreichender Sachverhaltsklärung erlaubt, und jeder Betroffene kann einen Strafbefehl stets unkompliziert ans Gericht weiterziehen.
Reorganisation abgeschlossen
Nach wie vor hoch ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden bei der Staatsanwaltschaft, wie Weirich weiter sagte. So standen per Ende 2014 total 10’825 Fälle in Untersuchung, wobei 4240 Fälle auf Verbrechen und Vergehen zurückgehen. «Wirklich glücklich» sei die Behörde denn auch, dass ihre Reorganisation nun beendet ist.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft war 2011 aus verschiedenen Vorläuferbehörden formiert worden. Gleichzeitig wurde die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) eingeführt, was neue Abläufe brachte. Bewältigt werden musste dies zudem an 14 Standorten, bis das Gros der Behörde ab Mitte 2014 ins neue Strafjustizzentrum in Muttenz einziehen konnte.
Nicht zu vermeiden waren dabei laut Weirich auch Verfahren, in denen das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Die Gründe lägen in solchen Fällen aber in der Regel in der hohen Arbeits- und Fallbelastung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Es seien zudem Einzelfälle, in denen aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verletzung vorliege.
Revisionsbedarf im Prozessrecht
Revisionsbedarf sieht die Staatsanwaltschaft zudem bei einzelnen Bestimmungen des Verfahrensrechts, so insbesondere bei den Teilnahmerechten von Mitbeschuldigten oder Privatklägern an Einvernahmen von Beschuldigten oder Zeugen. Die Frage beschäftige die Staatsanwaltschaft vor allem in grösseren Verfahren.
So sieht das Gesetz einerseits vor, dass wegen Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft angeordnet werden kann und mehrere involvierte Personen getrennt einzuvernehmen sind. Andererseits hat laut Bundesgericht ein Beschuldigter nach seiner eigenen Befragung gemäss StPO ein Teilnahmerecht an anderen Einvernahmen in dem Fall.
Das stelle die Staatsanwaltschaft bei einer höheren Zahl Beteiligter vor grosse organisatorische Schwierigkeiten; so musste in einem Fall etwa ein Termin mit 20 Personen vereinbart werden. Es erschwere aber auch die Bestrebungen, unbeeinflusste Aussagen zu erhalten. Die Behörde hofft nun auf die eidgenössischen Räte, wo das Problem nach Kritik aus der ganzen Schweiz anhängig gemacht worden ist.