Erfolge für Apple in Patentprozess gegen Samsung

Apple hat im Patentprozess gegen Samsung in Kalifornien mehrere Siege errungen. Die Geschworenen stellten die Verletzung diverser Patente durch zahlreiche Samsung-Geräte fest und sprachen Apple Schadenersatz von gut 1,05 Mrd. Dollar zu.

Apples iPhone 4S (l.) und Samsungs Galaxy S III (Bild: sda)

Apple hat im Patentprozess gegen Samsung in Kalifornien mehrere Siege errungen. Die Geschworenen stellten die Verletzung diverser Patente durch zahlreiche Samsung-Geräte fest und sprachen Apple Schadenersatz von gut 1,05 Mrd. Dollar zu.

Damit zeichnete sich für die Südkoreaner noch während der Vorlesung des Urteils eine schmerzhafte Niederlage ab. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Samsung in Berufung geht.

Samsung habe mit mehreren Geräten geschützte Designmuster des iPhone verletzt, stellten die Geschworenen laut US-Medienberichten aus dem Gerichtssaal am Freitag fest. Auch das typische Aussehen des Home-Bildschirms mit seinen App-Symbolen sei kopiert worden.

Zudem verletzte Samsung mit mehreren Geräten nach Ansicht der neun Geschworenen die Patente für das Scrollen auf einem Touchscreen, das Hineinzoomen durch doppeltes Antippen sowie eine Funktion, bei der Inhalte wieder in die ursprüngliche Position zurückspringen, wenn sie über den Bildschirmrand gezogen werden.

Die Geschworenen sprachen von bewussten Patentverletzungen. In diesem Fall kann der Schadenersatz verdreifacht werden.

Die neun Geschworenen hatten die Entscheidung nach nur drei Tagen gefällt. Angesichts des komplexen Sachverhalts und eines langen Fragenkatalogs war allgemein mit längeren Beratungen der neun Geschworenen gerechnet worden.

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Apple will mehr als 2,5 Mrd. Dollar Schadenersatz, Samsung gut 400 Millionen Dollar.

Der Prozess ist der bisherige Höhepunkt des weltweit geführten Streits. Erst am Freitag hatte ein Gericht in Südkorea entschieden, dass Apple gegen zwei Samsung-Patente verstossen habe und Samsung gegen eines des US-Konkurrenten.

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