Erhalt der Schlösser Wildenstein und Bottmingen BL per Gesetz

Die in Baselland vom Volk im März angenommene nichtformulierte Initiative «Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen» soll mit einer Verankerung auf Gesetzesstufe umgesetzt werden: Die Regierung beantragt dem Landrat eine entsprechende Ergänzung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes.

Sollte mal zum Verkauf stehen: Schloss Wildenstein. (Bild: Walter/Würtenberg)

Die in Baselland vom Volk im März angenommene nichtformulierte Initiative «Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen» soll mit einer Verankerung auf Gesetzesstufe umgesetzt werden: Die Regierung beantragt dem Landrat eine entsprechende Ergänzung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes.

Das Gesetz soll um einen Paragraphen ergänzt werden, der den Erhalt der beiden Schlösser und des Hofguts Wildenstein sowie die öffentliche Zugänglichkeit der Schlösser vorsieht, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Das von ihr kontaktierte Initiativkomitee habe sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt.

Die Regierung hat die Landratsvorlage am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt. Mit der definitiven Verabschiedung zu Handen des Parlaments könne im ersten Quartal 2014 gerechnet werden.

Widerstand gegen Veräusserung

Ursprünglich hatten Regierung und Landratsmehrheit die zwei Schlösser im Zuge des 2011 lancierten Sparpakets für den Staatshaushalt veräussern wollen. Dagegen regte sich jedoch heftiger Widerstand. Schliesslich wurde am 3. März die Volksinitiative zum Verbleib der Schlösser beim Kanton an der Urne mit 46’558 zu 30’677 Stimmen angenommen, derweil ein Gegenvorschlag knapp abgelehnt wurde.

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