Erlinsbach SO muss Solothurner Pensionskasse 2 Millionen nachzahlen

Die Einwohnergemeinde Erlinsbach SO muss die Pensionskasse des Kantons Solothurn für den Übertritt von 16 Lehrpersonen zur Aargauischen Pensionskasse mit über 2 Millionen Franken entschädigen. Das Bundesgericht hiess eine Klage der solothurnischen Pensionskasse teilweise gut.

Die Einwohnergemeinde Erlinsbach SO muss die Pensionskasse des Kantons Solothurn für den Übertritt von 16 Lehrpersonen zur Aargauischen Pensionskasse mit über 2 Millionen Franken entschädigen. Das Bundesgericht hiess eine Klage der solothurnischen Pensionskasse teilweise gut.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit 2008 durch die Fusion der Primarschulen und der Kindergärten der beiden benachbarten Gemeinden Erlinsbach SO und Erlinsbach AG.

Die neue Schule wurde dem aargauischen Recht unterstellt. Als Folge davon überwies die Solothurner Pensionskasse der Aargauer Vorsorgeeinrichtung für die 16 Lehrkräfte Freizügigkeitsleistungen in Höhe von über 3 Millionen Franken.

Gesalzene Rechnung

Gleichzeitig verlangte die Solothurner Pensionskasse von der Gemeinde Erlinsbach SO rund 2,5 Millionen Franken. Begründet wurde diese Millionenforderung damit, dass der Austritt der 16 Lehrpersonen eine Teilliquidation darstelle. Deshalb müsse sich die Gemeinde anteilsmässig am Einkauf des Fehlbetrages und an der Finanzierung der Teuerungszulagen der restlichen Rentner beteiligen.

Das Solothurner Versicherungsgericht schmetterte das Begehren der Pensionskasse im November 2012 ab. Das Bundesgericht kam nun aber zu einem anderen Schluss und hiess die Klage der Pensionskasse teilweise gut.

Teilliquidationsreglement ausschlaggebend

Das Bundesgericht stützt sich bei seinem Entscheid vor allem auf das Teilliquidationsreglement, welches Fälle wie den vorliegenden regelt. Gemäss diesem Reglement liegt eine Teilliquidation vor, wenn mindestens 10 Versicherte einer Organisationseinheit aus der Kasse ausscheiden.

Die Gemeinde hätte ab 2006 wissen müssen, dass sich ein solches Reglement in Arbeit befinde, meint das Bundesgericht. Als unmittelbar Betroffene hätte die Gemeinde die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Auge behalten sollen.

Das Reglement sei im März 2008 in Kraft getreten – zwar nach der Genehmigung der Schulfusion durch die Kantone, aber vor dem eigentlichen Übertritt der 16 Lehrpersonen in die neue Pensionskasse auf Beginn des Schuljahres 2008/2009.

Von den 2,5 Millionen Franken, welche die Solothurner Pensionskasse von der Gemeinde Erlinsbach SO verlangt, erachtet das Bundesgericht allerdings nur etwas über 2 Millionen für unbestritten. Die Forderung nach weiteren 500’000 Franken für die Finanzierung der Anpassung der Renten an die Teuerung hingegen lehnte das Bundesgericht ab.

Gemeinde muss Geld aufnehmen

Die Gemeinde hat die Millionensumme nicht auf der hohen Kante. „Es ist ganz sicher, dass wir Geld aufnehmen müssen“, sagte Gemeindepräsident Markus von Arx auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Es würden Zinskosten anfallen. Die Frage sei, wie man mit diesen Zinsen umgehe und ob diese irgendeinmal abgeschrieben werden könnten. Der Gemeindepräsident will eine Steuererhöhung nicht ausschliessen.

„Das ist nicht das vorderste Thema, aber man muss es sicher anschauen“, sagte er. Die notwendigen 2,5 Millionen Franken (mitsamt Zinsen) entsprechen in der Gemeinde einem Drittel der jährlichen Steuereinnahmen der natürlichen Personen.

Von Arx kritisierte, dass Erlinsbach von den Finanzdirektoren der Kantone Aargau und Solothurn zu wenig Unterstützung erhalten habe. „Sie sagten immer, da finde man dann schon eine Lösung – und jetzt, wo sind sie?“, fragte der Gemeindepräsident.

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