Der frühere FC-Bayern-Präsident Uli Hoeness wird vorerst nicht erfahren, wie Informationen über seine Steuerhinterziehung lange vor seinem Prozess an die Medien gelangten. Die undichte Stelle wurde nicht gefunden. Das Verfahren wurde nun eingestellt.
Es wird daher kein Strafverfahren gegen Mitarbeiter der bayerischen Finanzbehörden wegen Weitergabe von Steuerdaten geben. Die Staatsanwaltschaft München hat das Verfahren wegen Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen eingestellt.
«Für uns ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass wir keinen Tatverdächtigen feststellen konnten», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Preuss. Er bestätigte damit einen Bericht der «Bild am Sonntag».
Hoeness hatte 2013 Anzeige erstattet, weil Informationen aus seiner Steuerakte an die Medien gelangt waren. Daraufhin suchten die Ermittler nach der undichten Stelle. Es seien diverse Zeugen vernommen und papiergebundene Akten sowie elektronische Daten durchgesehen worden, sagte Preuss.
Informationen der «Süddeutschen Zeitung» vom Montag, wonach 2949 Beschäftigte oder Dienststellen Zugriffsberechtigungen für die elektronischen Steuerakten von Hoeness gehabt hätten, bestätigte Preuss nicht.
Laut der «Süddeutschen Zeittung» hatte der Fiskus selbst einen Mitarbeiter entdeckt, der sich nach den ersten Schlagzeilen über Hoeness ohne dienstlichen Anlass dessen Akte teilweise auf dem Computer angeschaut habe. Der Beamte selbst gab demnach an, er habe aus reiner Neugier gehandelt.
Auch die Staatsanwaltschaft sah ihn nicht als denjenigen, der die Daten nach aussen weitergegeben hatte. «Diese Person, die uns bekannt ist, war nicht Beschuldigter, weil wir aufgrund der Gesamtumstände keinen Verdacht gesehen haben», sagte Preuss.
Hoeness wurde im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt. Seine Strafe sitzt er derzeit im Gefängnis von Landberg am Lech ab.