Erneuter Antrag auf Baselbieter Beitritt zum Stipendien-Konkordat

Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat erneut den Beitrag zum Stipendien-Konkordat der Kantone. Damit angepasst werden soll auch das kantonale Gesetz über Ausbildungsbeiträge. 2011 hatte der Landrat den Beitritts-Antrag noch an die Regierung zurückgewiesen, da die Gesetzesänderung fehlte.

Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat erneut den Beitrag zum Stipendien-Konkordat der Kantone. Damit angepasst werden soll auch das kantonale Gesetz über Ausbildungsbeiträge. 2011 hatte der Landrat den Beitritts-Antrag noch an die Regierung zurückgewiesen, da die Gesetzesänderung fehlte.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) 2009 verabschiedet. Bis Ende April 2012 haben neun Kantone ihren Beitritt erklärt, wie es in der am Mittwoch vorgelegten Vorlage der Baselbieter Regierung heisst.

Das Konkordat harmonisiert das Stipendienwesen formal und fördert auch eine inhaltliche Harmonisierung. Eingeführt werden dazu einheitliche Begriffe und materielle Mindest-Standards. Anders als die im Februar zustande gekommene Stipendien-Initiative der Studentenschaften sieht es aber keine Zentralisierung beim Bund und keine Beschränkung auf Unis, Fachhochschulen und Höhere Fachschulen vor.

Da Baselland den EDK-Empfehlungen schon seit einer Gesetzesrevision von 1994 weitgehend folgt, muss das Kantonsrecht laut der Regierung nun nur in wenigen Bereichen angepasst werden. Die Umsetzung soll zudem kostenneutral bleiben: Die Berechnungssysteme sollen angepasst, Mehrausgaben aber in der Umsetzung kompensiert werden.

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