Ernst & Young zahlt 110 Millionen Franken an Kanton Genf

Die Revisionsgesellschaft Ernst&Young und der Kanton Genf haben sich in der Affäre um die Milliardenverluste bei der Genfer Kantonalbank (BCGE) geeinigt: In einem Vergleich verpflichtet sich Ernst&Young, dem Kanton Genf, der Stadt Genf und der BCGE insgesamt 110 Millionen Franken zu bezahlen.

Ernst & Young bezahlt 110 Millionen Franken an den Kanton Genf (Archiv) (Bild: sda)

Die Revisionsgesellschaft Ernst&Young und der Kanton Genf haben sich in der Affäre um die Milliardenverluste bei der Genfer Kantonalbank (BCGE) geeinigt: In einem Vergleich verpflichtet sich Ernst&Young, dem Kanton Genf, der Stadt Genf und der BCGE insgesamt 110 Millionen Franken zu bezahlen.

„Das historische Abkommen zieht einen Schlussstrich unter eine zehnjährige Auseinandersetzung zwischen dem Kanton Genf und Ernst&Young“, sagte am Donnerstag der für das BCGE-Dossier verantwortliche Genfer Regierungsrat François Longchamp an einer Medienkonferenz. Am Donnerstagmorgen haben die verschiedenen Parteien den Vergleich unterzeichnet.

Von den 110 Millionen Franken, die der Kanton Genf erhält, gehen 22 Millionen an die Genfer Kantonalbank und 3,22 an die Stadt Genf, die Aktionärin der BCGE ist.

Was der Kanton mit dem Geld machen will, ist noch nicht beschlossen. Alleine die Gerichtskosten beliefen sich auf rund zehn Millionen Franken, sagte Longchamp.

Im Gegenzug verzichten der Kanton und die Stadt Genf sowie die BCGE auf sämtliche strafrechtlichen wie auch zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den Revisoren.

Die Genfer Kantonalbank zeigte sich zufrieden mit der Vereinbarung und bezeichnete diese als einen wichtigen Schritt in der Beilegung der aktuellen Auseinandersetzung. Ernst&Young spricht von einer tragbaren Lösung für alle Beteiligten.

Appellationsprozess am Montag

Aufgrund des Vergleichs zog die Genfer Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 22. Juli 2011 zurück. Damit müssen Ex-Präsident Dominique Ducret sowie die beiden Revisoren am kommenden Montag nicht mehr vor Gericht erscheinen. Die Vereinbarung gilt jedoch nicht für Ex-Generaldirektor Marc Fues und Ex-Vizedirektor René Curti.

Im Juli 2011 hatte das Genfer Strafgericht in erster Instanz Fues und Curti wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung wurden sie freigesprochen. Ducret sowie die beiden Revisoren von Ernst&Young waren in allen Punkten freigesprochen worden.

Den fünf Kaderangestellten war vorgeworfen worden, während drei Rechnungsperioden von 1996 bis 1998 die Bilanz der Kantonalbank geschönt zu haben. Im Jahre 2000 flog alles auf. Die Genfer Steuerzahler musste die Kantonalbank mit etwas mehr als zwei Milliarden Franken retten.

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