Erste Gelder aus Basler Pendlerfonds an Umsteigeförderungs-Projekte

Aus dem neuen baselstädtischen Pendlerfonds sind erste Beiträge von insgesamt 240’000 Franken gesprochen worden: Unterstützt werden neue Park/Bike&Ride-Abstellplätze in Rheinweiler und Bad Bellingen, Veloplätze in Eimeldingen und ein Veloweg in Weil am Rhein (alle D).

Aus dem neuen baselstädtischen Pendlerfonds sind erste Beiträge von insgesamt 240’000 Franken gesprochen worden: Unterstützt werden neue Park/Bike&Ride-Abstellplätze in Rheinweiler und Bad Bellingen, Veloplätze in Eimeldingen und ein Veloweg in Weil am Rhein (alle D).

Der Pendlerfonds war 2012 als Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Park-and-Ride-Initiative des Gewerbeverbands beschlossen worden, als flankierende Massnahme zur Parkraumbewirtschaftung Er soll Autopendler zum Umsteigen auf ÖV und Velo zu bewegen. Beides komme der Standortgemeinden und Basel zu gute, teilte das Bau- und Verkehrsdepartement am Donnerstag mit.

Geäufnet wird der Pendlerfonds aus den Einnahmen der neuen Pendler- und Besucherparkkarten. Wenn dieses Konzept Ende 2016 voll umgesetzt ist, sollen rund 2 Mio. Franken jährlich hereinkommen. Damit der Fonds sofort Mittel einsetzen kann, erhielt er ein Startkapital von 2 Mio. Franken. Über Zuschussgesuche entscheidet ein Gremium mit Vertretungen der Region und externen Experten, wie es weiter hiess.

Bei der ersten Vergabe gehen nun 120’000 Franken nach Eimeldingen, wo eine überdachte Veloabstellanlage für 65 Velos bis 2015 entsteht. An den Bahnstationen Rheinweiler und Bad Bellingen geht es um 46 Autoplätze und 20 witterungsgeschützte Veloplätze, wofür 100’000 Franken fliessen. Für den Velowegabschnitt in Weil beim Bahnhof und dem künftigen Tramendhalt gibt es 20’000 Franken.

Gemäss der Verordnung können ausser Park-and-Ride-Anlagen auch Bike-and-Ride-Anlagen, Quartierparkings und Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs (ÖV) unterstützt werden. Die Zuschüsse sollen sich am Nutzen eines Projekts für Basel-Stadt bemessen. In der Regel sollen sie 2 Mio. Franken nicht übersteigen und für ausserkantonale Projekte höchstens die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen.

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