In Basel-Stadt haben erstmals zwei Uber-Chauffeure Bussen und bedingte Geldstrafen für unzulässige gewerbliche Personentransporte bekommen. Die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig, da die Fahrer die Strafen akzeptiert haben.
Die Kontroverse um die Rechtmässigkeit des Amateur-Fahrdienstes Uber Pop ist in Basel-Stadt eine Stufe weiter: Von bisher gut zwei Dutzend Strafverfahren sind die ersten zwei mit Strafbefehlen abgeschlossen worden, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag Angaben der «TagesWoche» und der «Basler Zeitung» bestätigte.
Dem einen Fahrer wurden zwischen November 2015 und Mai 2016 insgesamt 541 Uber-Fahrten nachgewiesen. Dafür erhielt er eine Busse von 5000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken. Der zweite Fahrer wurde für 26 Fahrten innert ein paar Tagen mit 500 Franken gebüsst, plus einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 170 Franken.
Auch für Personentransporte durch Nicht-Taxis gilt die Ruhe- und Arbeitszeitverordnung. Diese befreit nur jene von den strengen Vorgaben, die weniger als zwei Fahrten innert 16 Tagen gegen Entgelt machen. Wer mehr macht, braucht eine Bewilligung und einen Fahrtenschreiber, der die Arbeitszeit kontrollierbar macht – beides fehlte.
Mit einem Strafbefehl schlägt die Staatsanwaltschaft jeweils die Erledigung eines Verfahrens vor; nur wenn der Angeschuldigte nicht einwilligt, kommt es zu einem ordentlichen Prozess mit öffentlicher Verhandlung. Die beiden Basler Gebüssten haben ihre Strafen akzeptiert; die Strafbefehle sind damit rechtskräftig geworden.
25 Uber-Fälle pendent
Wie die Staatsanwaltschaft die unerlaubt hohe Anzahl Fahrten konkret nachweisen konnte, mochte ein Sprecher auf Anfrage nicht erläutern; Ermittlungsmethoden würden grundsätzlich nicht kommentiert – man will Delinquenten keine Hinweise geben, wie sie vorgehen könnten, wenn sie nicht erwischt werden wollen.
Beim baselstädtischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) sind derzeit 25 weitere solche Uber-Verfahren gegen Einzelpersonen pendent. Angesichts des Ermittlungsaufwandes dauerten diese eine Weile, erklärte ein Sprecher. Die Kantonsbehörden hätten jedenfalls ihren Umgang mit dem Thema nicht geändert.
Spezielle gezielte Uber-Kontrollen gibt es in Basel laut JSD nicht: Falls Polizeiangehörige bei einer normalen Verkehrs- oder sonstigen Kontrolle den Verdacht haben, jemand führe berufsmässig Personentransporte durch, rapportieren sie dies dem Fachressort der Verkehrspolizei. Dieses entscheidet dann über ein Verfahren.
Nicht Gegenstand der Basler Strafbefehle war der zweite Hauptpunkt der Uber-Pop-Kontroverse, die Frage nach der Selbständigkeit der Chauffeure. Die SUVA und Gewerkschaften betrachten Uber als Arbeitgeber und deren Chauffeure als Angestellte, während das US-Unternehmen sich selber als reine Vermittlungsplattform sieht.