Erste Teilrevision der SKOS-Richtlinien bringt Leistungskürzungen

Die Kantonalen Sozialdirektoren haben die erste Teilrevision der SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe verabschiedet. So soll der Grundbedarf für Grossfamilien ab 6 Personen gekürzt werden, ebenso die Ansätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren mit eigenem Haushalt.

Erstmals wurden Reduktionen der Sozialhilfe beschlossen worden. (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kantonalen Sozialdirektoren haben die erste Teilrevision der SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe verabschiedet. So soll der Grundbedarf für Grossfamilien ab 6 Personen gekürzt werden, ebenso die Ansätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren mit eigenem Haushalt.

Zudem sollen die Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden. Diese Änderungen beschloss die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an der zweiten Sozialkonferenz. Am Montag präsentierte sie ihre Beschlüsse vor den Medien in Bern, zusammen mit der Leitung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Konkret soll der Grundbedarf bei Haushalten ab 6 Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert werden. Die Ansätze für Unter-25-Jährige mit eigenem Haushalt werden um 20 Prozent gekürzt, von heute 986 Franken auf 789 Franken.

Zudem wird die Bandbreite der Sanktionsmöglichkeiten für schwerwiegende Fälle auf 30 Prozent erhöht. Hält sich eine Sozialhilfebezügerin oder ein Sozialhilfebezüger nicht an die administrativen Vorgaben, können ihm oder ihr bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden.

Schliesslich wurde beschlossen, die sogenannte Minimale Integrationszulage (MIZ) abzuschaffen und sie in die sogenannte Integrationszulage (IZU) zu integrieren. Deren Bezug bedingt die Erbringung gewisser Leistungen, welche die Chance auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten.

Die Beschlüsse zur Revision der SKOS-Richtlinien fasste die SODK zusammen mit Vertretern der Gemeinden und Städte sowie der Leitung der SKOS.

Die SODK wird die neuen Richtlinien per 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Die SKOS-Richtlinien haben keinen bindenden Charakter, sondern dienen als Empfehlung. An ihnen orientieren sich Sozialämter bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe.

Erstmals Kürzung von Beiträgen

«Diese Änderungen stellen einen Wendepunkt in der Geschichte der SKOS-Richtlinien dar», sagte SKOS-Co-Präsident Felix Wolffers am Montag vor den Medien. Erstmals seien Reduktionen beschlossen worden – auf Geheiss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Zuvor seien die Beiträge stets erhöht worden.

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe waren jüngst immer mehr unter Druck geraten. Mehrere Gemeinden traten aus Protest aus der SKOS aus.

Die SODK machte am Montag darauf aufmerksam, dass der Kostendruck bei der Sozialhilfe nicht alleine mit einer Revision der SKOS-Richtlinien geregelt werden könne. Es brauche weitere Massnahmen, etwa beim Unterhaltsrecht.

In einer ersten Stellungnahme kritisierten das Hilfswerk Caritas und die SP die erste Etappe der Revision der SKOS-Richtlinie als «Dammbruch» und «Verschlechterung» bei der Sozialhilfe.

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