Erster Schritt zum Verkauf nicht mehr nötiger Kantonsliegenschaften

Liegenschaften, die der Kanton Baselland dank des neuen Strafjustizzentrums, der Aufhebung der Bezirksschreibereien und -gerichte oder Anpassungen bei den Sekundarschulen nicht mehr benötigt, sollen abgestossen werden können: Die Regierung hat entsprechende Schritte in einer Vorlage an den Landrat eingeleitet.

Liegenschaften, die der Kanton Baselland dank des neuen Strafjustizzentrums, der Aufhebung der Bezirksschreibereien und -gerichte oder Anpassungen bei den Sekundarschulen nicht mehr benötigt, sollen abgestossen werden können: Die Regierung hat entsprechende Schritte in einer Vorlage an den Landrat eingeleitet.

Mit der am Mittwoch veröffentlichten Vorlage beantragt die Regierung dem Parlament die Umwidmung der Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons. Dieses umfasst Werte, die die Regierung jederzeit veräussern kann. Überführt werden sollen nun insgesamt 18 Grundstücke mit 40 Gebäuden, die sich in acht Gemeinden befinden.

Die Gebäude sind vornehmlich Wohnbauten, Verwaltungsbauten und Nebenbauten. Die Liegenschaften sollen zum Restbuchwert ins Finanzvermögen umgewidmet werden, der Anfang Jahr 8,5 Mio. Franken betrug; 6,3 Mio. Fr. entfielen auf die Grundstücke, 2,2 Mio. Franken auf die Bauten. Nach der Übertragung soll die Bau- und Umweltschutzdirektion den Verkehrswert bestimmen.

Mit der gleichen Vorlage beantragt die Regierung zudem, zwei Grundstücke mit fünf Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu übertragen, da sie der Kanton benötigt. Es handelt sich um ein Büro- sowie frühere Militärbauten. Die Übertragung erfolgt zum Verkehrswert von insgesamt 3,1 Mio. Franken.

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