Im Kanton Baselland soll ein neues Taxigesetz die bisherige Taxi-Verordnung ablösen. Der Landrat hat am Donnerstag die Vorlage in erster Lesung gegen Widerstand der FDP begrüsst. Deren Rückweisungsantrag scheiterte mit 57 gegen 10 Stimmen deutlich.
Im Gesetz, das neues Bundesrecht umsetzen soll, werden etwa die Bewilligungspflicht oder der Grundsatz staatlich festgesetzter Mindesttarife geregelt. Verzichtet wird dagegen auf weitergehende Regelungen wie zum Beispiel eine kantonale Chauffeurprüfung, wie der Kanton Basel-Stadt sie kennt.
Auch Qualitätsanforderungen an Fahrer, Fahrzeuge oder Service sind im Baselbieter Taxigesetz nicht festgeschrieben. Im Kanton Baselland gibt es gemäss der Vernehmlassungsvorlage 56 Taxibetriebe mit 175 Fahrzeugen.
Der FDP gingen manche Bestimmungen zu weit ins Detail, während die für die Kundschaft wichtigen Tarife jedoch nicht im Gesetz festgelegt würden. Der Freisinn blieb mit seiner Kritik in der Debatte indes weitgehend allen. Einzelne Detailpunkte hat der Landrat in der ersten Lesung retuschiert.