Erstmals müssen sich Temporärbüros an einen GAV halten

Mittlere und grössere Temporärbüros müssen sich künftig an einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) halten und Mindestlöhne zwischen 16.45 und 23.59 Franken pro Stunde bezahlen. Der Bundesrat hat am Dienstag erstmals einen GAV für diese Branche allgemeinverbindlich erklärt – für die Gewerkschaft Unia ein „Meilenstein“.

Temporärbüros müssen sich künftig an einen GAV halten: Auch Mindestlöhne wurden festgelegt (Bild: sda)

Mittlere und grössere Temporärbüros müssen sich künftig an einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) halten und Mindestlöhne zwischen 16.45 und 23.59 Franken pro Stunde bezahlen. Der Bundesrat hat am Dienstag erstmals einen GAV für diese Branche allgemeinverbindlich erklärt – für die Gewerkschaft Unia ein „Meilenstein“.

Neben dem Mindestlohn sieht der GAV Personalverleih eine Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche vor, ferner 5 Wochen Ferien für Angestellte ab 50 Jahren und eine Krankentaggeldversicherung. Dies teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Dienstag mit.

Unia erfreut

Zwingend an den GAV halten müssen sich Personalverleiher, die eine Bewilligung haben, bei der SUVA versichert sind und pro Jahr Arbeitnehmende für eine Lohnsumme von mindestens 1,2 Millionen Franken vermitteln. Ausgenommen sind Arbeitnehmende mit einem Lohn von über 126’000 Franken und Personal, das bei Engpässen in landwirtschaftliche Betriebe vermittelt wird.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2012. Während einer Übergangsfrist von drei Monaten droht den Stellenvermittlern im Falle einer GAV-Verletzung keine Strafe.

Die Gewerkschaft Unia reagierte erfreut auf den Entscheid des Bundesrates. Der GAV bringe temporär Beschäftigten Schutz vor Prekarisierung und sei daher ein „Meilenstein der Vertragspolitik“. Schätzungsweise 270’000 temporär Arbeitnehmende profitieren laut Unia vom allgemeinverbindlichen Vertrag.

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