Der Jahresbericht der Sozialversicherung Aargau (SVA) wartet mit einem Novum auf: Auf Seite 71 des Berichtes werden erstmals die Saläre für die Direktion und die Geschäftsleitung ausgewiesen. Die Gesamtvergütung belief sich im vergangenen Jahr auf 974’301 Franken.
Die SVA-Direktorin erhielt als fixen Grundlohn 255’060 Franken sowie Spesenpauschalen und weitere Nebenleistungen von 27’751 Franken. Die Direktorin, Bergita Kayser, verliess per Ende März 2014 nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit die SVA. Der Regierungsrat will den Chefposten in diesem Jahr neu bestellen.
Die Entschädigung der vier Mitglieder zählenden Geschäftsleitung belief sich mitsamt Spesenpauschalen und Nebenleistungen auf die Summe von 691’490 Franken. Die Gesamtschädigung für die Verwaltungskommission betrug 126’900 Franken.
«Unternehmerisches Risiko» als Kriterium
Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Direktion und die Mitglieder der Geschäftsleitung habe die Verwaltungskommission das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Vergütungsbestimmungen der SVA Aargau berücksichtigt, heisst es im Jahresbericht.
Die Entschädigung der Direktion und der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus einem fixen Grundlohn. Im Weiteren erhalten sie ein Halbtaxabonnement, ein Mobiltelefon, ein Tablet und ein Notebook sowie eine monatliche Spesenpauschale.
Die SVA ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts des Kantons Aargau. Der Regierungsrat erliess daher Richtlinien zur Public Corporate Goverance. Auf Grundlage der Richtlinien kann der Kanton nach eigenen Angaben seine Interessen gegenüber den kantonalen Beteiligungen «transparent wahrnehmen».