Erweiterter Steuerdatenaustausch in der EU endgültig beschlossen

Der erweiterte Steuerdatenaustausch im Rahmen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ist am Montag endgültig vom EU-Ministerrat beschlossen worden. Die EU-Agrarminister billigten den Beschluss ohne weitere Diskussion.

Jährlicher Steuerbetrug von einer Billion Euro soll bekämpft werden (Bild: sda)

Der erweiterte Steuerdatenaustausch im Rahmen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ist am Montag endgültig vom EU-Ministerrat beschlossen worden. Die EU-Agrarminister billigten den Beschluss ohne weitere Diskussion.

Bereits Ende vergangener Woche hatte ein EU-Gipfel grünes Licht gegeben und damit de facto das Ende des Bankgeheimnisses für Steuerausländer in der EU eingeläutet.

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat ein Land drei Jahre Zeit. Allerdings geht es dabei nur um die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Trusts, Stiftungen und Versicherungen. Das Bankgeheimnis für Steuerausländer selbst fällt konkret erst mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches. Dieser soll über einen internationalen OECD-Standard eingeführt werden. Das Bankgeheimnis für Ausländer in Österreich wird dann 2017 fallen.

Österreich und Luxemburg hatten sich seit 2008 gegen die Erweiterung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und damit gegen einen Übergang zum automatischen Informationsaustausch quer gelegt. Erst beim EU-Gipfel vergangene Woche stimmten alle EU-Staaten dem erweiterten Steuerdatenaustausch zu.

In der Zinsrichtlinie hatte es zunächst geheissen, „um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Österreich, Belgien und Luxemburg nicht verpflichtet sein, die automatische Auskunftserteilung anzuwenden, bevor die Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino die effektive Auskunftserteilung über Zinszahlungen auf Ersuchen sicherstellen“.

Steuerbetrug von einer Billion Euro jährlich

Belgien ist in der Zwischenzeit zum automatischen Informationsaustausch gewechselt. Zuletzt blieben nur Österreich und Luxemburg übrig, die stattdessen eine Quellensteuer auf Zinserträge von Steuerausländern erheben. Diese brachte zuletzt 35 Prozent ein, wobei rund drei Viertel an den Herkunftsstaat des Anlegers abgeführt werden.

In der EU-Gipfelerklärung wurde auf Wunsch Luxemburgs die Aufforderung an die EU-Kommission bekräftigt, mit den fünf Nicht-EU-Staaten bis Jahresende zu einem Abschluss zu kommen. Sollte dies nicht gelingen, müsse die Kommission „mögliche Optionen ausarbeiten, um die Einhaltung des neuen globalen Standards zu garantieren“.

Die EU-Kommission erwartet, dass der automatische Steuerdatenaustausch von ausländischen Kontoinhabern dazu beitragen wird, den jährlichen Steuerbetrug in Höhe von rund einer Billion Euro in Europa zu bekämpfen.

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