Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Kleinkinderzieher wegen sexueller Übergriffe auf kleine Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Anstalt aufgeschoben.
Wenn die Therapie nicht erfolgreich sei, könne diese «kleine Verwahrung» später auch in eine eigentliche Verwahrung umgewandelt werden, sagte der Richter. Das Gericht habe die Anordnung der Verwahrung bei der Urteilsberatung geprüft, habe dann aber aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens davon abgesehen.
Auch Staatsanwalt und Verteidiger hatten sich für die stationäre Massnahme ausgesprochen. Der Sexualstraftäter befindet sich bereits seit Sommer 2012 im vorzeitigen Massnahmenvollzug in der Strafanstalt Pöschwies.
Der Beschuldigte hatte am Schluss der Untersuchung und im Prozess zugegeben, als Mitarbeiter einer Krippe im Zürcher Oberland und als Babysitter in Privatwohnungen sieben Mädchen im Alter zwischen 6 Monaten und 6 Jahren sexuell missbraucht zu haben.
Der Gerichtsvorsitzende sprach von «allen möglichen Formen von sexuellen Handlungen». Nach den Worten des Staatsanwalts war die Intensität der Vorfälle «kaum zu überbieten». Der Beschuldigte gab im Prozess zu, «schlimme, abscheuliche Taten» begangen zu haben.
«Notorischer Lügner»
Der Ankläger bezeichnete den Beschuldigten als notorischen Lügner. Er habe immer nur soviel zugegeben, wie ihm nachgewiesen werden konnte. Zuerst habe er drei Fälle eingeräumt und versichert, es habe ganz gewiss keine weiteren Vorfälle gegeben. Nach und nach wurden aber sieben Fälle belegt.
Der Beschuldigte hatte die Taten teils fotografiert und gefilmt und dann die Bilder und Filme via Internet mit Gleichgesinnten getauscht. Die Polizei hatte 2012 von der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) den Hinweis erhalten, dass der Schweizer Kinderpornos besass. Die Abklärungen kamen ins Rollen.
Ohne die E-Mails und Filme wäre gemäss Staatsanwalt ein Grossteil der Taten im Dunkeln geblieben. Der Ankläger hält es auch für wenig glaubhaft, dass es vor den jetzt bekannten Fällen keine Übergriffe gegeben haben soll.
«Wollte lieb sein»
Der Beschuldigte selber hatte in der Untersuchung erklärt, er habe nur «lieb sein» wollen mit den Kleinkindern. Vor dem Bezirksgericht räumte er nun aber ein, er habe «sehr schlimme Taten» begangen, er fühle sich schuldig, die Kinder missbraucht zu haben.
In seinem Schlusswort sagte er, er bereue wirklich, was er getan habe, und er würde sein «Leben geben», wenn er es rückgängig machen könnte. Gemäss seinem Verteidiger ist er «aus heutiger Sicht froh, dass es zur Verhaftung gekommen ist».
Die eingeklagten Delikte gegen die sexuelle Integrität von sieben Mädchen begannen im Jahr 2006 und hatten erst mit der Verhaftung des Erziehers im März 2011 ein Ende. Die einzelnen Opfer waren ihrem Peiniger über eine Zeitdauer von jeweils ein paar Monaten bis etwa zwei Jahren ausgesetzt gewesen.
In Krippe Kinderpornos heruntergeladen
Eine Anstellung in einer privaten Krippe in der Stadt Zürich verlor der Beschuldigte gemäss Anklage, weil er kinderpornografisches Material auf einen Computer der Krippe heruntergeladen hatte. In einer freikirchlichen Krippe im Zürcher Oberland erhielt der Erzieher, der sich als gläubig bezeichnet, wieder eine Anstellung.
Dort kam es jeweils zu den Übergriffen, wenn er unter dem Vorwand, den Kindern beim Einschlafen zu helfen, in deren Schlafraum ging. Als privater Babysitter war er ohnehin ungestört.
Die Kinder setzte der Erzieher auch unter psychischen Druck. Er sprach gemäss Staatsanwalt jeweils von einem «Geheimspiel». Wenn sie den Eltern davon erzählten, würden diese «böse» auf sie und auf ihn. Mit kleinen Geschenken brachte er die Mädchen dazu, mitzumachen.
Das Gericht sprach den Erzieher für schuldig wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie. Das Verschulden wiege «sehr schwer». Das Strafmass von 13 Jahren entspricht dem Antrag des Staatsanwalts.
Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Er hatte argumentiert, sein Mandant könne nur wegen der Vorfälle mit Kindern unter 4 Jahren wegen Schändung verurteilt werden. Das Gericht verneinte dies jedoch. Auch die Vorfälle mit «Mädchen knapp über 4 Jahren» seien als Schändung und nicht als Vergewaltigung zu werten.