Die EU-Kommission hat das Recht, den Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in einem Urteil. Geklagt hatten Fluggesellschaften aus den USA.
Sie machten geltend, die Europäische Union habe durch den Erlass der entsprechenden Richtlinie gegen bestimmte Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts und verschiedene internationale Übereinkünfte verstossen. Die Richter des Gerichtshofes in Luxemburg stellten nun aber die Gültigkeit der Richtlinie fest.
Ab dem 1. Januar 2012 kann die EU-Kommission somit nun wie beabsichtigt alle Fluggesellschaften, die von, nach oder zwischen zwei Flughäfen in der EU fliegen, zur Kasse bitten. Betroffen von der CO2-Abgabe sind nach Angaben der EU-Kommission über 900 Fluggesellschaften, darunter auch die Swiss.
EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard begrüsste das Urteil. Sie sei zufrieden, dass der EuGH festgehalten habe, dass die EU-Richtlinie mit internationalem Recht im Einklang sei. Nun erwarte sie von den US-Fluggesellschaften, die geklagt hätten, das europäische Recht zu respektieren. Nebst einigen US-Gesellschaften kritisierten auch China, Russland und Indien das Vorhaben.
Keine Grundsätze verletzt
Der EuGH kommt zum Schluss, dass die Anwendung des Systems mit CO2-Zertifikaten auf die Fluggesellschaften weder den Grundsatz der Territorialität verletze noch gegen den Grundsatz der Souveränität von Drittstaaten verstosse.
Auch sehen die Richter keinen Widerspruch zwischen dem Emissionshandelssystem und den Bestimmungen des so genannten „Open-Skies“-Abkommen, mit dem die Diskriminierung von Wettbewerbsteilnehmern der USA und der EU verboten werden soll. Das Emissionshandelssystem werde ja einheitlich auf alle Flüge mit Abflug oder Ankunft an einem EU-Flughafen garantiert.
Die EU-Kommission hatte früher festgehalten, dass sie „Massnahmen auf globaler Ebene“ vorziehen würde. Allerdings erklärte Hedegaard auch, dass „wir es nicht verantworten können, dass der Luftfahrtsektor keinen Beitrag leisten muss, weil man sich international nicht einigen kann“.