EU-Gericht: Keine «humanitären Visa» in EU-Auslandsbotschaften

EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen. Dies entschied am Dienstag der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach steht es den Staaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben.

Ein syrischer Flüchtlingsjunge in einem nicht offiziellen Flüchtlingslager in Jordanien nahe der syrischen Grenze (Archiv/Symbolbild). (Bild: sda)

EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen. Dies entschied am Dienstag der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach steht es den Staaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben.

Konkret ging es um eine christlich-orthodoxe Familie aus Aleppo in Syrien. Die Eltern und ihre drei Kinder hatten in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können.

Der Familienvater gab dazu an, er sei in Syrien bereits von einer bewaffneten Gruppe entführt und gefoltert worden, bis er gegen Lösegeld frei kam. Wegen ihres Glaubens drohe der Familie weitere Verfolgung. Doch das belgische Ausländeramt lehnte die Visaanträge ab.

Wie nun der EuGH entschied, ist es Sache der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen. EU-Recht regle bislang nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Bei einer Einreise für einen Asylantrag geht es aber laut Gericht um einen längeren Aufenthalt. Ohne EU-rechtliche Grundlage sei aber auch die Grundrechtecharta der EU nicht anwendbar.

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