Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat Italien zur Zahlung einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt, weil sich das Land immer noch nicht den EU-Richtlinien über Mülldeponien angepasst hat. Italien muss 40 Millionen Euro zahlen.
Wegen Nichteinhaltens von EU-Richtlinien über Mülldeponien muss Italien 40 Millionen Euro zahlen. Weitere 42,8 Millionen Euro werden für jedes Halbjahr Verspätung bei der Umsetzung der Richtlinien fällig. In einem ersten Urteil hatte das EU-Gericht 2007 festgestellt, dass Italien bei der Müllentsorgung gegen EU-Recht verstosse.
2013 kam die EU-Kommission zum Schluss, dass Italien noch nicht genügend Massnahmen ergriffen habe und immer noch gegen EU-Recht verstosse. Brüssel gelangte daher erneut an den EU-Gerichtshof.
Die EU-Richter kamen nun zum Schluss, dass die Regierung es nicht geschafft habe, ein funktionierendes System der Abfallentsorgung aufzubauen, um Müll umweltschonend und ohne Gesundheitsgefährdung für den Menschen zu entsorgen.
In seinem Urteil weist der EU-Gerichtshof etwa darauf hin, dass «der Umstand allein, dass eine Deponie geschlossen wird oder Abfälle mit Erde und Schutt abgedeckt werden, nicht ausreicht, um den Anforderungen der Richtlinie über Abfälle zu genügen».
Auch bei den Anlagen sehen die Richter Italien in der Pflicht. Denn die Schliessung oder Sicherung von Anlagen reiche ebenfalls nicht aus, um EU-Recht zu entsprechen. Das Gericht weist auf möglicherweise nötige Sanierungen von Anlagen hin.
Zwangsgeld bei Fortschritt herabgesetzt
Der Gerichtshof gelangte daher zum Schuss, «dass Italien nicht alle zur Durchführung des Urteils von 2007 erforderlichen Massnahmen ergriffen» habe und daher gegen EU-Recht verstosse. Die Luxemburger Richter verurteilten das Land deshalb zu einer Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 40 Millionen Euro.
Da die Vertragsverletzung durch Italien nun mehr schon seit mehr als sieben Jahren fortdauere, so die Richter, verurteilten sie das Land zudem zu einem halbjährlichen Zwangsgeld von 42,8 Millionen Euro, «dessen Höhe schrittweise im Verhältnis zur Zahl der Anlagen abnimmt». Wobei die Anlagen, die gefährliche Abfälle enthalten, laut Gericht doppelt zählen.
Dadurch könne dem «Fortschritten Italiens bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen» Rechnung getragen werden, begründen die Richter in ihrem Urteil.
In den vergangenen Jahren waren Neapel und andere Städte immer wieder mit akuten Problemen bei der Müllentsorgung konfrontiert.