Die EU-Kommission sieht beim Schweizer Vorschlag zur Personenfreizügigkeit mit Kroatien rechtliche Probleme. Dies verlautete aus Diplomatenkreisen in Brüssel. An der nächsten Arbeitssitzung der Vertreter der EU-Staaten soll das Thema angegangen werden.
Die Schweiz hatte Kroatien angeboten, die Personenfreizügigkeit umzusetzen, ohne jedoch das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen. Im Gegenzug verlangt sie, dass das Forschungsabkommen „Horizon 2020“ und das Studentenaustauschprogramm „Erasmus+“ deblockiert werden. Beide Abkommen wurden nach dem Schweizer Ja zur SVP-Initiative auf Eis gelegt.
Während nun die Signale aus Kroatien zum Schweizer Vorschlag zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit positiv sind, scheint die EU-Kommission wenig Freude daran zu haben. Bereits haben informelle Kontakte zwischen der Schweiz und der EU-Kommission dazu stattgefunden.
EU: „Keine bilaterale Angelegenheit“
Zwar will sich Brüssel vorläufig nicht offiziell zum Kroatien-Deal äussern. Offiziell hiess es lediglich: „Bis jetzt hat die EU keine offizielle Mitteilung von der Schweiz erhalten, auch nicht zu ihrer Haltung zum Protokoll.“ Die EU-Kommission könne entsprechende Medienberichte, die Schweiz werde das Kroatien-Protokoll unilateral umsetzten ohne dieses zu unterzeichnen, daher nicht kommentieren.
Einem EU-Diplomaten zufolge stellt sich die EU-Kommission, die als Hüterin der EU-Verträge gilt, auf den Standpunkt, dass Kroatien mit dem Beitritt zur EU den gemeinschaftlichen Besitzstand, also die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts, übernommen hat. Damit hat das Land aber rechtlich keine Möglichkeit mehr, bilaterale Abmachungen etwa mit der Schweiz zu treffen.
So schreibt denn auch die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme: „Das Protokoll war von der EU und der Schweiz verhandelt und paraphiert worden. Obwohl es kroatische Bürger betrifft, ist es keine bilaterale Angelegen zwischen der Schweiz und Kroatien.“
Diskussion über Mandat zum Rahmenabkommen
Doch nicht nur die EU-Kommission hat hierbei ein Wort mitzureden. Auch die anderen EU-Staaten müssen dieses „Arrangement“ akzeptieren. Daher sollte der Schweizer Vorschlag zu Kroatien eigentlicch am letzten Mittwoch in einer Arbeitsgruppe der EU- und der EFTA-Staaten besprochen werden.
Doch die Sitzung musste wegen des EU-Afrika-Gipfels abgebrochen werden. Nächste Woche soll daher dem Vernehmen nach die Sitzung nachgeholt werden. Die nächste offizielle Sitzung ist auf den 15. April angesetzt.
Geplant ist ausserdem, dass sich die Arbeitsgruppe auch mit der Blockade des EU-Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen zur Lösung der“institutionellen Frage“ mit der Schweiz befasst. Denn während die Schweiz bereits über ein Verhandlungsmandat verfügt, ist es auf der EU-Seite noch nicht so weit.
Neuer Vorschlag der EU-Präsidentschaft
Die EU-Staaten hatten wegen der auf Eis gelegten Unterzeichnung des Protokolls zu Kroatien Bedenken geäussert, das Mandat gut zu heissen. Ein EU-Diplomat sagte, es gehe wohl auch darum, Solidarität mit dem jüngsten EU-Mitgliedstaat zu zeigen.
Nun soll auf Initiative der griechischen Präsidentschaft hin eine Erklärung von den EU-Mitgliedstaaten vorbereitet werden. Gemäss dem EU-Diplomaten sollen die EU-Staaten darin ein Bekenntnis zu den vier Grundfreiheiten der EU abgeben.
„Diese Erklärung soll dann mit dem Mandatsentwurf für das Rahmenabkommen verabschiedet werden“, sagte der Diplomat zur Nachrichtenagentur sda. Voraussetzung dafür ist aber, dass Kroatien den Schweizer Vorschlag zur Freizügigkeit gutheisst.