Die EU-Kommission hat eine juristische Prüfung des umstrittenen internationalen Pakts gegen Produktepiraterie (ACTA) angeordnet. EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte am Mittwoch in Brüssel, damit sollen Fakten geschaffen werden.
Denn die Debatte um ACTA, dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, war in den letzten Wochen hitziger geführt geworden. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob das Abkommen im Widerspruch steht mit EU-Grundrechten oder Freiheiten.
Damit sollen die künftigen Diskussionen auf Fakten basieren und nicht „auf Falschinformationen oder Gerüchten, welche in den letzten Wochen die Internetforen und Blogs beherrscht haben“, sagte De Gucht vor den Medien. Dieser Schritt sei nötig geworden.
Denn in den letzten Wochen hatten Gegner des Abkommens in verschiedenen EU-Ländern demonstriert. Sie fürchten um Einschränkungen von Rechten im Internet.
Verschärfung des Urheberrechts
Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher ACTA in einer Reihe mit Bestrebungen in einzelnen Staaten, das Urheberrecht zu verschärfen.
Schon im März 2010 hatten kritische Stimmen im EU-Parlament vor dem Abkommen gewarnt. Sie fürchteten, das Abkommen könnte Internetprovider dazu verpflichten, das Internetangebot zu kontrollieren, einzuschränken und Nutzern den Netzzugang zu sperren.
Die Grünen im EU-Parlament sprachen nun am Mittwoch von einem „Einknicken“ der EU-Kommission. „Die Kommission gesteht mit der heutigen Entscheidung Zweifel an der Rechtmässigkeit von ACTA ein“, sagte Ska Keller, deutsche Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament.
Selbst wenn der EuGH die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht erkläre, sei ACTA immer noch ein „politischer Fehler“, so Keller. Die Grünen würden sich deshalb weiterhin für eine Ablehnung einsetzen.