EU-Bürger müssen im EU-Ausland bald keine Extragebühren für die Handynutzung mehr zahlen: Die so genannten Roaming-Gebühren fallen am 15. Juni 2017 definitiv weg. Es gibt jedoch eine Einschränkung.
«Europäer werden den gleichen Preis zahlen wie zu Hause, wenn sie ihre Mobilgeräte auf Reisen in der EU nutzen», erklärte der für Digitales zuständige EU-Vizekommissionschef Andrus Ansip am Dienstag in Strassburg.
In einem Zwischenschritt sinken die Kosten für das mobile Telefonieren, den SMS-Versand und das Internetsurfen im EU-Ausland bereits am 30. April 2016. Dann sind Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten jeweils plus Mehrwertsteuer erlaubt.
Grundsätzlich gibt es aber eine Einschränkung: Eine Klausel sieht vor, dass die Befreiung von Roaming-Gebühren nur für eine «angemessene Nutzung» des Handys im EU-Ausland gilt.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich beispielsweise ein deutscher Handynutzer zu deutlich günstigeren Tarifen eine SIM-Karte von Anbietern in EU-Staaten wie Litauen beschafft und diese dann das ganze Jahr über, auch von zu Hause aus, benutzt.
Details bis Ende 2016
Detaillierte Vorschriften zur Anwendung der Klausel sollen dem Kompromiss zufolge die EU-Kommission und die zuständige Europäische Regulierungsbehörden bis 15. Dezember 2016 festlegen.
Dazu könnte etwa eine Mindestpauschale festgelegt werden, die eine bestimmte Dauer für Handy-Gespräche oder eine bestimmte Anzahl von SMS ohne Aufpreis gewährleistet, erläuterte ein Sprecher des zuständigen Ausschusses im Europaparlament. Wenn diese Pauschale aufgebraucht sei, könnten Unternehmen wieder Extra-Gebühren erheben.
Für die Schweiz gilt diese neue Regelung nicht. Zuletzt hatte der Ständerat im März zwei Motionen abgelehnt, mit welchen der Nationalrat die Tarife für die Handynutzung im Ausland deckeln wollte. Schweizer Konsumenten können somit nur auf die nächste Gesetzesrevision hoffen. Diese kommt voraussichtlich 2016 auf den Tisch.
Netzneutralität nun ebenfalls geregelt
Zur Netzneutralität stellt die neue EU-Verordnung klar: Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen. Kritiker fürchten aber eine Einschränkung der Netzneutralität durch schwammige Formulierungen. So erlaubt die Verordnung bestimmte «Spezial-Dienste», die im Netz bevorzugt werden dürfen.
«Dass Internetprovider jetzt die Möglichkeit bekommen, bestimmten Datenverkehr auf ihren Leitungen zu drosseln und anderen zu bevorzugen, schafft nicht nur ein Zwei-Klassen-Internet, sondern nimmt auch die Anreize, Leitungskapazitäten weiter auszubauen», beklagte die Piraten-EU-Abgeordnete Julia Reda.