EU-Parlament lehnt Einschränkung der Panoramafreiheit ab

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte am Donnerstag in Strassburg einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab.

Solche Nachtaufnahmen des Eiffelturms dürfen auch in Zukunft nicht ohne Erlaubnis der Veranstalter kommerzialisiert werden (Bild: sda)

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte am Donnerstag in Strassburg einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab.

Die Abgeordneten stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts. «Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia ansehen», sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die Piraten-Politikerin Julia Reda, die zur Fraktion der Grünen gehört.

Für die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.

Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der EU-Kommission.

Damit soll die bisherige Richtlinie von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. «Damals gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen», sagte Reda.

Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit harmlosen Ferienfotos angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf Facebook erscheinen könnte.

Gewerbliche Nutzung nur mit Einwilligung

Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst. Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt, entsprechend der Gesetzeslage in Frankreich.

Dafür waren zunächst auch Christdemokraten und Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz setzten sie aber nichts entgegen. Der für Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sprach auf Twitter von einem «Missverständnis». «Für die Kommission kann ich Entwarnung geben. Hier ist keine Einschränkung geplant», sagte er.

In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit, vor Sehenswürdigkeiten Selfies (Selbstaufnahmen) zu machen. «Insgesamt ist der Bericht trotz einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemässen Urheberrechtsreform», lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda. Sie freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht der Weg nach Europa bereitet wurde.

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