Wie erwartet, hat das EU-Parlament das internationale ACTA-Abkommen gegen Produktepiraterie und Fälschung am Mittwoch in Strassburg abgelehnt. Die EU-Kommission will weiter auf eine globale Lösung hinarbeiten und wartet nun auf das Gutachten des EU-Gerichtshofs.
Es werde kein überarbeitetes Abkommen geben, hatte EU-Handelskommissar Karel De Gucht vor der Abstimmung gesagt. Die EU-Kommission werde auf jeden Fall das Gutachten des Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Dieser soll klären, ob ACTA effektiv gegen Grundrechte wie die Meinungsäusserungsfreiheit verstösst.
«Mit der Ablehnung von ACTA verschwindet die Notwendigkeit, das Rückgrat der europäischen Wirtschaft global zu schützen, nicht», sagte De Gucht nach dem negativen Entscheid des Parlaments.
Ziel: Piraterie bekämpfen
ACTA wurde 2010 zwischen der EU und den USA sowie neun weiteren Staaten, darunter der Schweiz, ausgehandelt. Ziel des ACTA-Abkommens ist es, auf internationaler Ebene die gross angelegte und kommerziell orientierte Fälschung und Piraterie zu bekämpfen.
Auch Kulturschaffende hatten für ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) geworben, weil sie sich davon einen besseren Schutz der Urheberrechte versprachen. Denn die Musik- und Filmbranche klagt über massive Verluste durch Raubkopien im Netz.
Allerdings hatte sich bereits seit längerer Zeit und zuletzt bei der Debatte vor der Abstimmung am Dienstag gezeigt, dass das Abkommen wohl im EU-Parlament abgelehnt wird. Kritiker fürchteten um die Freiheit im Internet und höhere Strafen bei Raubkopien.
Am Ende war keiner dafür
Auch der Berichterstatter des EU-Parlaments, der britische Labour-Abgeordnete und ACTA-Berichterstatter David Martin, hatte die Ablehnung des Abkommens empfohlen. Der Text sei zu vage, es gebe keine ausreichende Trennung zwischen kommerzieller und privater Nutzung.
Ohne die Zustimmung des Parlaments können internationale Abkommen in der EU nicht in Kraft treten. Diese Änderung wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt.
Wissenswertes
– Stellungnahme des EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz.
– Dossier mit den Hintergründen zur Ablehnung von ACTA.