Der Fall Zypern macht Schule: Auch bei künftigen Bankenrettungen sollen Grossanleger nach dem Willen des Wirtschaftsausschusses im EU-Parlament zahlen müssen. Die Parlamentarier verabschiedeten am Montagabend mit grosser Mehrheit einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Die Anleger werden erst herangezogen, wenn das Geld der Aktionäre und Anleihegläubiger nicht ausreicht. Der Ausschuss lehnte aber den Vorstoss einiger Länder ab, zur Rettung von Kreditinstituten auch Geld aus den Einlagensicherungssystemen heranzuziehen. Denn diese schützen vor allem Kleinsparer und sollen daher nicht angetastet werden. Von 2016 an sollen nur noch Einlagen von bis zu 100’000 Euro geschützt sein.
Die Abgeordneten folgen damit im Grundsatz den Vorstellungen der EU-Finanzminister, die sich in der vergangenen Woche auf das Vorgehen geeinigt hatten. Einige der 27 EU-Staaten fordern aber mehr Flexibilität, wenn es um die Abwicklung von angeschlagenen Banken geht.
Über die Einzelheiten dürfte noch heftig debattiert werden. Sven Giegold, deutscher Europa-Abgeordnete der Grünen, sagte, die Frage sei, wie bindend die Vorschriften ausfielen und in welcher Reihenfolge die Beteiligten zur Kasse gebeten würden. Grundsätzlich soll die Abwicklung von Banken aus der nationalen Bankenabgabe finanziert werden.
Rufe nach einem europaweiten Abwicklungsfonds, wie ihn die EU-Kommission in den kommenden Monaten vorschlagen will, stossen auf Widerstand aus Deutschland.
Die Richtlinie zur Bankenabwicklung und zur Einlagensicherung ist neben der EU-weiten Bankenaufsicht eine der Säulen der geplanten Bankenunion.
Über die Pläne wird das Europaparlament mit der Europäischen Kommission und dem Rat, in dem die EU-Staaten vertreten sind, verhandeln. Die EU-Volksvertretung hat in der Frage in Mitentscheidungsrecht. Parlament und Rat müssen sich daher auf einen Kompromiss einigen.