EU-Richter stärken «Recht auf Vergessen» im Internet

Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Konsumenten im Internet gestärkt. Bürger in der EU können von Google verlangen, bestimmte Seiten aus Suchergebnissen zu streichen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen.

Google muss Links zu sensiblen Daten entfernen (Bild: sda)

Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Konsumenten im Internet gestärkt. Bürger in der EU können von Google verlangen, bestimmte Seiten aus Suchergebnissen zu streichen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen.

Der US-Internetgigant äusserte sich am Dienstag enttäuscht über die Entscheidung des höchsten Gerichts in der EU, während Datenschützer und Grüne das Urteil begrüssten. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bezeichnete den Richterspruch als einen «klaren Sieg für den Schutz der persönlichen Daten der Europäer».

Den Luxemburger Richtern zufolge können sich Personen «unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken». Wenn der Betreiber dem nicht folge, kann sich der Betroffene an das zuständige Gericht wenden.

Im konkreten Fall hatte sich ein Spanier bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. Bei Eingabe seines Namens fand er Hinweise über eine Zwangsversteigerung seines Hauses, die 15 Jahre zurücklag.

Allein in Spanien gibt es 180 Fälle, in denen Bürger die Löschung von persönlichen Informationen von Google verlangen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD äusserte sich zufrieden mit dem Urteil, nachdem sich Google heftig gegen die Auflagen gewehrt habe.

Seit Jahren in der Kritik

Der Internetkonzern steht seit Jahren in der Kritik von Anwälten und Datenschützern, weil er sich weigert, derartige Informationen zu löschen. Ein Sprecher von Google Deutschland bezeichnete das Urteil als enttäuschend für Suchmaschinenbetreiber und all jene, die Inhalte online publizierten. «Wir sind sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der Einschätzung des Generalanwalts abweicht», sagte er.

Generalanwalt Niilo Jääskinen hatte sich im Juni dafür ausgesprochen, dass sich Google zwar an die EU-Gesetze zur Privatsphäre halten müsse, aber nicht zu einer Löschung sensibler Daten verpflichtet werden könne.

In vielen Fällen folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. «Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren», erklärte der Google-Sprecher weiter.

Schon im Mosley-Fall gegen Google

Im Januar hatte bereits das Hamburger Landgericht entschieden, dass Google auf seiner deutschen Internetseite heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen darf. Die Fotos verletzten die Intimsphäre Mosleys schwer, urteilten die deutschen Richter.

Nach Ansicht von EU-Kommissarin Reding können sich nach dem Richterspruch aus Luxemburg «Unternehmen nicht mehr hinter ihren Servern verstecken, die sich in Kalifornien oder sonst wo auf der Welt befinden». Zudem bestätige das Urteil die Notwendigkeit, die aktuellen Datenschutzregeln aus der «digitalen Steinzeit» in die heutige Computerwelt zu überführen, erklärte Reding auf ihrer Facebook-Seite.

Reform im Gange

In der Europäischen Union werden derzeit die Vorschriften zum Datenschutz überarbeitet, die noch aus dem Jahr 1995 stammen, also bevor das Internet seinen Siegeszug antrat.

Die Reform stellt klar, dass die EU-Datenschutzbestimmungen auch für nicht-europäische Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon gelten, wenn sie ihre Dienste in der EU anbieten. Zudem soll es im Vergleich zu heute für Konsumenten viel leichter werden, die Löschung ihrer Daten zu beantragen.

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