Die EU-Sanktionen gegen russische Privatpersonen sind laut einem Zeitungsbericht kaum spürbar. Mindestens neun der 28 EU-Staaten haben keinerlei Vermögenswerte von Individuen, Unternehmen und Organisationen auf der Sanktionsliste eingefroren oder beschlagnahmt.
Spanien, Malta, Finnland, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Irland und Litauen, teilten Vertretern des Rechercheverbundes Lena auf Anfrage mit, dass keinerlei Meldungen vorlägen. Lena gehören mehrere europäische Zeitungen an. Auch «Tages-Anzeiger», «Der Bund», «Tribune de Genève» und «24 Heures» veröffentlichten am Freitag Rechercheergebnisses des Verbundes.
Grössere eingefrorene Beträge liegen laut der Recherche in Italien, wo die Finanzpolizei Vermögenswerte eines Putin-Vertrauten in der Höhe von rund 30 Millionen Euro beschlagnahmte. Auf lettischen Banken wurde dem Bericht zufolge Vermögen dreier Personen im Gesamtwert mehrerer zehn Millionen Euro gesperrt.
EU gibt keine Auskunft
Eine komplette Übersicht der eingefrorenen Werte liegt indes nicht vor. Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union gaben die Summe nicht bekannt. «Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt in den Mitgliedstaaten», sagte eine Sprecherin der Zeitung «Die Welt».
Frankreich und England reagierten offenbar nicht auf Anfragen. Einige, etwa Österreich, lehnten es ab, Auskunft zu geben. In den übrigen Ländern seien die Beträge sehr gering, hiess es. In Schweden soll die Summe gesperrter Ressourcen 200 Euro betragen. In Zypern, ein bei Russen besonders beliebtes EU-Land, seien es unter 120’000 Euro.
In Deutschland wurden demnach 124’346 Euro eingefroren. Dazu kommen zwei Rennpferde des Präsidenten der autonomen russischen Republik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow – sie dürften nicht mehr bei Wettrennen Preise gewinnen oder verkauft werden.
Schweiz schweigt
Die EU-Verordnung soll russische Politiker, Beamte und Geschäftsleute und Politiker im Umfeld Putins, welche die Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen, treffen. Alle Vermögenswerte von 150 Personen und 37 Organisationen und Unternehmen müssen eingefroren werden. Die EU hatte die Strafmassnahmen im März 2014 wegen der Annexion der Krim durch Russland beschlossen.
Die Schweiz wendet die Sanktionen selbst nicht an, hat jedoch Massnahmen ergriffen, welche Umgehungen verhindern sollen. Banken mussten Geschäftsbeziehungen mit den sanktionierten Personen melden und dürfen keine neuen eingehen.
Wie viele Konti oder Depots gemeldet wurden, gibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) nicht bekannt, wie ein Sprecher den Zeitungen mitteilte. Diese Informationen seien dem Bundesrat vorbehalten.