EU-Stresstest wirft neue Fragen zur AKW-Sicherheit auf

Die Berichte der Schweizer AKW-Betreiber für den EU-Stresstest haben neue Fragen zur Sicherheit der Schweizer AKW aufgeworfen. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI will unter anderem die Erdbebenfestigkeit des Wohlensee-Staudamms oberhalb des AKW Mühleberg BE prüfen.

Blick auf das AKW Mühleberg (Bild: sda)

Die Berichte der Schweizer AKW-Betreiber für den EU-Stresstest haben neue Fragen zur Sicherheit der Schweizer AKW aufgeworfen. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI will unter anderem die Erdbebenfestigkeit des Wohlensee-Staudamms oberhalb des AKW Mühleberg BE prüfen.

Der bernische Energiekonzern BKW, Betreiber des AKW Mühleberg, musste bereits bis Ende November nachweisen, dass der Staudamm beim Wohlensee gegen ein 10’000-jährliches Erdbeben gerüstet ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist mit dem Nachweis jedoch nicht zufrieden.

Die Standsicherheitsnachweise seien nicht überarbeitet worden, sagte Georg Schwarz, Leiter Aufsichtsbereich Kernkraftwerke des ENSI, am Dienstag vor den Medien in Brugg AG. Das ENSI fordert einen Nachweis nach neuen Gefährdungsangaben.

Neben den Kriterien für Atomkraftwerke müsse der Staudamm nun auch auf die für Staudämme geltenden Richtwerte geprüft werden. Die BKW muss das Gutachten bis am 31. Januar überarbeiten.

BKW will Daten fristgerecht einreichen

Was passiert, falls der Bericht nicht bis Ende Januar eintreffen sollte, liess das ENSI offen. „Das werden wir dann sehen“, hielt Schwarz fest.

Der Energiekonzern BKW nahm die Forderungen des ENSI am Dienstag zur Kenntnis. „Wir werden diese Frist einhalten“, sagte BKW-Sprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Insgesamt stellte das ENSI im Bericht zum EU-Stresstest acht Punkte fest, die geprüft werden müssen. Bei diesen Punkten seien die ausgewiesenen Sicherheitsmargen zwar „genügend“, sagte Schwarz. Allerdings seien die Sicherheitsmargen nicht gross gewesen. ENSI-Direktor Hans Wanner sprach von „Klärungsbedarf“.

Sicherheitshülle auf Prüfstand

Alle fünf Schweizer AKW müssen nachweisen, dass die äusserste Sicherheitshülle eines Reaktors – das Containment – gegen Erdbeben gerüstet ist. Das Containment soll die Radioaktivität einschliessen, auch im Fall eines beschädigten Reaktors.

Die Containment-Gebäude seien gut gebaut und hätten Sicherheitsreserven, sagte Schwarz. Allerdings müssten die Ventile der Rohre und Lüftungen, die ins Containment führten, überprüft werden.

Diese Ventile würden das Containment im Notfall dicht machen. Die AKW-Betreiber müssen die Ergebnisse bis am 30. September beim ENSI einreichen.

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