Nach Klagen des rumänischen Verfassungsgerichts über massiven politischen Druck durch die Regierung des Sozialisten Victor Ponta unterstützt die Europäische Union die bedrängten höchsten Richter des EU-Mitgliedslandes.
„Wir erwarten, dass die Regierung die Entscheidung des Verfassungsgerichts respektiert“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Das Gericht will am 31. August darüber entscheiden, ob die von Ponta veranlasste Amtsenthebung des konservativen Staatspräsidenten Traian Basescu ungültig ist.
Am Dienstag war ein Brief des Verfassungsgerichtspräsidenten Augustin Zegrean an die EU-Kommission, den Europarat und die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay bekanntgeworden.
Politischer Druck
Darin klagt dieser über zunehmenden Druck und Drohungen der Regierung auf das höchste Gericht. Die für Grundrechte zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding zeigte sich anschliessend „sehr besorgt“.
Nach dem Referendum vom 29. Juli hatte die Wahlleitung erklärt, Basescu habe das Referendum überstanden, weil weniger als 50 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben hätten. Ponta vertritt jedoch die Auffassung, das Referendum sei doch gültig, weil die Wahllisten nicht auf dem neuesten Stand gewesen seien.
Zegrean schrieb in seiner „dringenden Mitteilung“, dass einer der Richter nicht abstimmen wolle, weil er und seine Familie bedroht worden seien. Eine Richterin sei „ernsthaft bedroht“ worden, bei einem anderen habe die Regierung die Rechtmässigkeit der Ernennung bestritten.
Zudem habe der von Ponta eingesetzte Interims-Präsident Crin Antonescu erklärt, die Regierung werde ungeachtet der Meinung des Gerichts an der Amtsenthebung Basescus festhalten.
EU fordert Unabhängigkeit der Justiz
Reding versicherte Zegrean in einem Schreiben, die EU-Kommission verfolge die Lage in Rumänien „sehr aufmerksam“ und sei „entschlossen, die Respektierung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien zu garantieren“.
„Ich möchte daran erinnern, dass Politiker nicht versuchen dürfen, Richter vor anstehenden Entscheidungen einzuschüchtern und Richter nicht wegen Entscheidungen, die ihnen nicht gefallen, angreifen dürfen.“