EU-Verfahren gegen 13 Länder wegen Käfighaltung von Legehennen

Im Dauerstreit um zu kleine Käfige für Legehennen greift die EU-Kommission durch: Sie eröffnete am Donnerstag Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Länder, welche die seit Jahresbeginn geltenden Regeln verletzten.

Die Qual hat noch kein Ende (Bild: sda)

Im Dauerstreit um zu kleine Käfige für Legehennen greift die EU-Kommission durch: Sie eröffnete am Donnerstag Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Länder, welche die seit Jahresbeginn geltenden Regeln verletzten.

Während Länder wie Deutschland oder Österreich die Vorgaben umgesetzt haben, wurden fast in der Hälfte der Mitgliedsstaaten, darunter in Frankreich, den Niederlanden, Italien und Spanien, die Käfige noch nicht vergrössert und artgerecht ausgestattet. Dabei war das Verbot derartiger Legebatterien schon 1999 beschlossen worden.

Das Käfigverbot in der Legehennenhaltung gilt nun seit 1. Januar 2012. Seither sind „ausgestaltete Käfige“ vorgeschrieben. Sie müssen Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen enthalten. Jede Henne hat nach EU-Recht Anspruch auf 750 Quadratzentimeter Fläche, ein Legenest, Einstreu und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen.

Geldbussen drohen

Auf die Frage, wieso die EU-Kommission nicht früher reagiert habe, verwies der zuständige EU-Kommissar John Dalli kürzlich auf die 12-jährige Übergangsfrist. Während dieser Frist könne die Kommission nicht eingreifen.

Durch die Haltung in zu kleinen Käfigen würden nicht nur 40 Millionen Hennen gequält, heisst es seitens der Kommission. Ein Sprecher Dallis erklärte, die Nicht-Befolgung der Regeln könnte auch Marktverzerrungen zur Folge haben: Jene Unternehmen, die in die neuen Käfige investiert hätten, würden benachteiligt.

Wenn die betroffenen Regierungen nicht binnen zwei Monaten Abhilfe schaffen, dauert das Verfahren an. In letzter Konsequenz droht den Ländern eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der hohe Geldbussen verhängen kann.

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