Die EU hat die wegen der Ukraine-Krise verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland verlängert. Die EU-Aussenminister beschlossen am Montag in Luxemburg, dass die Strafmassnahmen bis mindestens Ende Januar 2016 in Kraft bleiben.
Ob sie dann weiter verlängert werden, hängt davon ab, ob erwartete Fortschritte bei der Umsetzung des Friedensabkommens von von Minsk erreicht werden.
Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine weiter für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen.
Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt. Moskau wies diese Anschuldigungen stets zurück.
Die Verlängerung der Sanktionen durch die EU-Staaten werde eine Verlängerung des russischen Embargos für landwirtschaftliche Produkte aus der EU nach sich ziehen, hatte der russische Wirtschaftsminister Alexej Uljukajew bereits im Vorfeld des Ministertreffens angekündigt. Anfang August 2014 hatte die russische Regierung als Reaktion auf die Sanktionen der EU mit diesem Einfuhrverbot reagiert.
Wirtschaftssanktionen folgten
Im vergangenen Jahr hatte die EU als erstes Protagonisten der Ukraine-Krise mit Reise- und Vermögenssperren belegt. Über eine mögliche Verlängerung dieser Sanktionen werden die EU-Aussenminister voraussichtlich im September entscheiden. Hierbei müsse jedoch im Vorfeld bei jedem Betroffenen überprüft werden, ob eine Verlängerung noch gerechtfertigt ist, hiess es aus EU-Kreisen.
Der mutmassliche Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 im Juli vorigen Jahre löste dann eine deutliche Verschärfung der Sanktionen aus: Die EU verhängte Ende Juli 2014 erstmals Wirtschaftssanktionen.
Diese wurden dann im September nochmals verschärft. Sie richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie.
Schweiz macht bei EU-Sanktionen nicht mit
Die Schweiz wendet die von der EU beschlossenen Sanktionen selbst nicht an, hat jedoch Massnahmen ergriffen, welche Umgehungen verhindern sollen.
Banken mussten etwa Geschäftsbeziehungen mit den sanktionierten Personen melden und dürfen keine neuen eingehen. Die Schweiz dürfe nicht als Umgehungsplatz missbraucht werden, schrieb der Bundesrat in einem Communiqué.