Angesichts der weltweiten Finanzkrise werden hochriskante Börsengeschäfte in der Europäischen Union eingeschränkt. Das Europaparlament verabschiedete am Dienstag ein neues Gesetz, das Spekulationen auf Staatsanleihen erschweren soll.
Dazu sollen der Handel mit ungedeckten Kreditausfall-Versicherungen (CDS) und sogenannte ungedeckte Leerkäufe eingeschränkt werden. Künftig kann nur noch CDS kaufen, wer bereits die zugrunde liegenden Staatsanleihen des betroffenen Landes besetzt. Ziel ist es, Geschäftemacherei mit Finanzkrisen eines Landes weitgehend zu unterbinden.
Auf die neue EU-Verordnung hatte sich das Europaparlament nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Ministerrat geeinigt, in dem die Regierungen der EU-Staaten vertreten sind. Sie tritt in Kraft, sobald der Rat sie formell abgesegnet hat, was in Kürze geschehen soll.
Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Spekulanten auf den Verfall einer Aktie oder Währung und verkaufen das Produkt, ohne es zu besitzen. Sie hoffen, das Produkt später zu einem niedrigen Kurs kaufen und dann weitergeben zu können und damit Gewinne zu machen. Bei Börsencrashs können solche Leerverkäufe den Abwärtstrend eines Papiers verstärken.
In Deutschland sind Leerkäufe bereits verboten
Deutschland hatte ungedeckte Leerkäufe bereits im vergangenen Jahr verboten. Einige andere EU-Länder sind mittlerweile dem Beispiel gefolgt.
Mit dem Aufkauf von Kreditausfall-Versicherungen können sich Investoren gegen den Ausfall von Anleihen absichern. Sie können aber auch auf eine schlechtere Bonität des Schuldners wetten – und damit den Kursverfall etwa von Staatsanleihen noch beschleunigen. Hedgefonds konnten so bisher etwa griechische oder italienische CDS nur zu Spekulationszwecken kaufen, auch wenn sie keine entsprechenden Staatsanleihen hielten. Dies soll durch die neue Verordnung nun unterbunden werden.