Die EU-Finanzminister wollen von der der Schweiz in sechs Monaten konkrete Fortschritte bei der Unternehmensbesteuerung sehen. Die Minister stimmten der Frist bis Juni ohne Debatte zu.
Der am Dienstag in Brüssel verabschiedete EU-Bericht zur Unternehmensbesteuerung empfiehlt, im Juni 2013 die von der Schweiz unternommenen Reformen zu prüfen.
Die EU-Länder erachten die Steuerpraktiken gewisser Kantone als diskriminierend, da sie Unternehmensgewinne von in- und ausländischen Firmen unterschiedlich bewerten.
Der jüngste EU-Bericht erwähnt Fortschritte, die für ein „gegenseitiges Verständnis“ erreicht worden seien. Die bisher von Schweizer Seite unternommenen Schritte seien aber ungenügend. Alle Einwände und Anliegen der EU müssten berücksichtigt werden, forderten die Minister von der Schweiz.
Mit Massnahmen gedroht
Die Schweiz erhält damit noch eine sechsmonatige Frist, dies in einem Dossier, das seit sieben Jahren einer Einigung harrt. Mehrere Kantone wie Neuenburg passten ihre Unternehmenssteuern den Forderungen Brüssels an. Auch Genf und Zürich haben kürzlich durchblicken lassen, dass eine Senkung der Unternehmenssteuern möglich wären.
Der Bericht zum EU-Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung wird halbjährlich erstellt. Die EU hatte gegenüber der Schweiz schon mehrmals Druck gemacht.
Bei der Verabschiedung des vorangehenden Halbjahresberichts im vergangenen Juni hatte es zu den Gesprächen Schweiz-EU geheissen, wenn bis zum Ende der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft keine „befriedigenden Resultate“ erzielt würden, prüfe man alternative Vorgehensweisen. Dies wurde nun um weitere sechs Monate verschoben.
Ende 2011 hatten die 27 EU-Länder der Schweiz noch mit Vergeltungsmassnahmen gedroht, falls bis Ende Juni 2012 keine Fortschritte erzielt würden.
Die Schweiz hat zum Ziel, beim „Dialog“ mit der EU eine international akzeptierte Lösung zu finden. Die EU möchte, dass die Schweiz die Prinzipien und Kriterien des Kodex übernimmt.