Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie «Pflanzenkäse» oder «Tofubutter» verkauft werden. Das hat der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» Produkten vorbehalten ist, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie «Rahm», «Sahne», «Butter», «Käse» oder «Joghurt».
Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche – also vegane – und vegetarische Produkte her. Das Unternehmen vertreibt diese unter Namen wie «Veggie-Cheese» oder «Cream» (Rahm), weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin.
Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter in Luxemburg in ihrem Urteil.