Eulen aus «Harry Potter»-Film dürfen zurück zu ihrem Besitzer

Ein französischer Eulen-Besitzer, dessen Vögel beim ersten «Harry Potter»-Film auftraten, ist in einem Prozess wegen der Verletzung von Tierschutzbestimmungen freigesprochen worden. Die drei zwischenzeitlich beschlagnahmten Uhus würden ihrem Besitzer zurückgegeben.

Zurück zum Besitzer: Eulen aus «Harry-Potter»-Film (Archiv) (Bild: sda)

Ein französischer Eulen-Besitzer, dessen Vögel beim ersten «Harry Potter»-Film auftraten, ist in einem Prozess wegen der Verletzung von Tierschutzbestimmungen freigesprochen worden. Die drei zwischenzeitlich beschlagnahmten Uhus würden ihrem Besitzer zurückgegeben.

Ein Gericht im zentralfranzösischen Poitiers kam am Dienstag zu dem Schluss, dass der Mann nicht absichtlich gegen Bestimmungen zur Haltung von Wildtieren und der Arbeit mit ihnen verstossen habe. Öffentliche Auftritte sind den Greifvögeln aber weiterhin untersagt, da das Gericht sich für die Aufhebung des Verbots als nicht zuständig erklärte.

Die französische Jagd- und Wildtierbehörde hatte die drei Eulen nach einer Inspektion im Januar 2014 beschlagnahmt und in einer Voliere untergebracht. «Sie sind deprimiert. Sie können nur mit mir fliegen», sagte ihr Besitzer.

Der Mann aus dem westfranzösischen Saint Benoît hatte die Eulen selbst aufgezogen und für öffentliche Auftritte trainiert. Sie wurden unter anderem für den ersten Teil der «Harry Potter»-Filme engagiert.

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