Die Kündigung von Grenzgängern der Aescher Firma Stöcklin, die eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, ist missbräuchlich. Das Vorgehen verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen, befand das Bezirksgericht Arlesheim.
Der Aescher Fördertechnik-Spezialist Stöcklin Logistik hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern im Betrieb eine Lohnreduktion um 6 Prozent wegen des starken Frankens vorgeschlagen. Ein Drittel der Belegschaft erlitt so Lohneinbussen von mindestens 300 Franken monatlich. Sechs Mitarbeitende, die diese Lohnkürzung nicht akzeptieren, erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit weniger Lohn offeriert.
Die sechs Arbeitnehmer klagten wegen missbräuchlicher Kündigung. Das Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen einstimmig Recht: Es sieht darin eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern, die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU untersagt. Gesetzeswidrig sei auch die Überwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Angestellten, heisst es in der Urteilsbegründung. Den Betroffenen steht eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen zu. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
Die Gewerkschaft Unia sieht im Urteil «ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber». Sie verlangt von Stöcklin Logistik und anderen Firmen in der Region, Kürzungen bei den Löhnen der Grenzgänger zurückzunehmen. Der Präsident des Basler Arbeitgeberverbands Marc Jaquet wollte auf Anfrage noch keine Einschätzung abgeben, zunächst müsse er sich mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen. Jaquet hatte als einer der ersten aufgrund der Frankenstärke im eigenen Betrieb die angestellten Grenzgänger zu einem fixen Wechselkurs in Euro bezahlt.