Mit dem Beginn des neuen Jahres tritt der europäische Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in Kraft. Mit dem Vertrag unterwerfen sich 25 der 27 EU-Staaten bindenden Schuldenbremsen und automatischen Sanktionen beim Bruch der schon länger geltenden Defizitregeln.
Nur Grossbritannien und Tschechien machen nicht mit. Die Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben sollen, müssen nun von allen teilnehmenden EU-Staaten bis 1. Januar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
Als „ausgeglichen“ gelten dabei Haushalte, deren Neuverschuldung höchstens 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung beträgt. Nur unter „aussergewöhnlichen Umständen“ sollen Staaten von dieser Marke oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen.
Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Grenze „um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich“ abbauen.
Die Teilnahme am Fiskalpakt ist zudem Voraussetzung, um notfalls Geld aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM erhalten zu können. In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat dem Pakt zu, das Bundesverfassungsgericht hat danach mehrere Gegenklagen abgelehnt.