Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Rekurs von Bernard Rappaz am Donnerstag für unzulässig erklärt. Der Walliser Hanfbauer beschuldigte die Schweiz, trotz seines Hungerstreiks im Jahr 2010 an der Zwangsernährung festgehalten zu haben.
Der EGMR kam nun jedoch zum Schluss, die Behörden hätten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Risiken ihres Vorgehens abzufedern. Die Zwangsernährung habe einer medizinischen Notwendigkeit entsprochen. Auch sei dem Inhaftierten während der ganzen Zeit ausreichende medizinische Hilfe gewährleistet worden.
Rappaz verbüsst zurzeit in Halbgefangenschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Im vergangenen Juli bestätigte das Walliser Kantonsgericht eine Zusatzverurteilung zu einem Jahr Gefängnis für den Handel mit Hanfprodukten im Wert von 1,3 Millionen Franken sowie wegen weitere Delikte. Dieses Urteil wurde Ende März vom Bundesgericht bestätigt.
Wegen seines in den Medien inszenierten Hungerstreiks vor drei Jahren war der Walliser Hanfbauer schweizweit in die Schlagzeilen geraten. Am 20. März 2010, an jenem Tag, an dem er seine Haftstrafe antreten musste, begann er mit einem Hungerstreik. Damit wollte er gegen seine Strafe protestieren.
Im Mai erhielt Rappaz wegen seines schlechten Gesundheitszustandes einen 15-tägigen Haftunterbruch, im Juli folgte ein Hausarrest auf seiner Farm in Saxon VS. Zurück auf seinem Hof beendete Rappaz beide Male seinen Hungerstreik, um diesen – kaum wieder im Gefängnis – von neuem zu beginnen.