Ex-Banker soll wegen Schmiergeldern nicht ins Gefängnis wandern

Ein Ex-Banker aus Zürich soll Schmiergeldzahlungen für polnische Politiker weitergeleitet und verschleiert haben. Die Verteidigung fordert einen Freispruch – die Anklage will den gebürtigen Polen wegen Geldwäscherei verurteilen.

Der Nationalrat debattiert am Dienstag über die Kulturförderung durch den Bund. Musik ist eine der Sparten, die mit Bundesmitteln unterstützt werden soll (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Ex-Banker aus Zürich soll Schmiergeldzahlungen für polnische Politiker weitergeleitet und verschleiert haben. Die Verteidigung fordert einen Freispruch – die Anklage will den gebürtigen Polen wegen Geldwäscherei verurteilen.

Dem 58-jährigen Polen wird vorgeworfen, zwischen 1999 und 2005 als Mitarbeiter bei zwei Zürcher Banken Bestechungsgelder in Höhe von sechs Millionen Franken an polnische Funktionäre weitergeleitet zu haben.

Konkret ging es um die Belieferung der polnischen Hauptstadt mit 62 Tram- und 108 U-Bahnwagen durch den Alstom-Konzern. Der Angeklagte soll ebenfalls für den Bau einer Autobahnbrücke über die Weichsel Schmiergelder an Funktionäre der Stadt Warschau übermittelt haben – unter anderem an den ehemaligen Stadtpräsidenten der polnischen Metropole.

Dies geschah jeweils über externe Beratergesellschaften. In Tat und Wahrheit seien aber von diesen keine Beratungsdienstleistungen erbracht worden, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag vor Gericht. Nach Austausch mit der polnischen Staatsanwaltschaft sei die Bundesanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass die Beratergesellschaft einzig für die Bestechungszahlungen des Unternehmens Alstom eingerichtet wurde.

Vorsätzlich Bestechung unterstützt

Der französische Konzern habe der Stadt Warschau auf diese Weise ein «konkurrenzloses Angebot» unterbreiten können, sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Der Angeklagte soll sich stets bewusst gewesen sein, dass die übermittelten Gelder der Bestechung von Volksvertretern dienten – er habe zudem vorsätzlich gehandelt.

Um die Zahlungen abwickeln zu können, habe der 58-Jährige gutgläubige Kollegen und Familienangehörige in seine Verbrechen mit einbezogen – so habe er einen entfernten Verwandten ohne sein Wissen als wirtschaftlich berechtigte Person für eine der Mantelgesellschaften eingetragen, führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus.

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Er solle deshalb wegen qualifizierter Geldwäscherei und mehrfacher Falschbeurkundung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt werden – bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dass der Angeklagte mit den Behörden zusammengearbeitet hatte und zuvor nicht straffällig war, könne strafmildernd gewertet werden.

Der Staatsanwalt sagte, dass es bei den gesamten aufgedeckten Bestechungsfällen rund um die Infrastrukturprojekte in Warschau «höchstwahrscheinlich» nie zu einem Verfahren kommen wird.

Angeklagter ein «kleiner Fisch»

Der Verteidiger forderte den Freispruch seines Mandanten – es gebe keine stichhaltigen Beweise dafür, dass die Gelder, die durch die Bücher des Angeklagten gingen, in der Folge der Bestechung polnischer Amtsträger oder zwecks der Bestechung transferiert wurden. Sein Mandant könnte nun die einzige Person sein, die überhaupt im Bestechungsfall zur Rechenschaft gezogen werden könnte. «Den Letzten beissen die Hunde», sagte der Anwalt.

In Polen seien keine der im Strafbefehl genannten Funktionäre verurteilt worden, viele Verfahren wurden eingestellt. Auch der im Strafbefehl erwähnte ehemalige Stadtpräsident Warschaus sei unbescholten davon gekommen. Eine Gehilfenschaft könne seinem Mandanten deshalb nicht vorgeworfen werden.

Zeitenwende in der Finanzbranche

Der Bankenstandort Schweiz habe sich zwischen dem Zeitpunkt der Vorwürfe im Jahr 2000 und dem Prozessbeginn grundlegend geändert, so der Verteidiger. Was damals noch toleriert worden sei, gelte heute im Zeitalter der «Weissgeldstrategie» und dem automatischen Informationsaustausch als rechtswidrig. Das Strafgesetzbesuch habe sich zudem in der Zwischenzeit mehrfach geändert – welches Recht für seinen Mandanten gelte, sei unklar.

Der Beschuldigte sass bereits vor fünf Jahren für 43 Tage in Untersuchungshaft. Wann ein Urteil in dem Prozess gesprochen wird, ist noch unklar.

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