Ex-BFE-Vizedirektor bezeichnet Mühleberg-Urteil als «unschön»

Der ehemalige Vizedirektor des Bundesamtes für Energie (BFE), Michael Kaufmann, hält das Mühleberg-Urteil des Bundesgerichts für «unschön, aber formell wohl korrekt». Aufgrund der Gesetze habe das Gericht wohl nicht anders entscheiden können.

Der ehemalige Vizedirektor des Bundesamtes für Energie, Michael Kaufmann (Archiv) (Bild: sda)

Der ehemalige Vizedirektor des Bundesamtes für Energie (BFE), Michael Kaufmann, hält das Mühleberg-Urteil des Bundesgerichts für «unschön, aber formell wohl korrekt». Aufgrund der Gesetze habe das Gericht wohl nicht anders entscheiden können.

Das Signal, das vom Entscheid ausgehe, sei aber «geradezu absurd», sagte Kaufmann der «Zentralschweiz am Sonntag». Der Weiterbetrieb des AKW sei nun zwar möglich, wenn die BKW nachrüste – doch «es macht einfach keinen Sinn, eine veraltete, unsichere Technologie aufzumöbeln, von der man weiss, dass man sie gar nicht mehr will».

Kaufmann äusserte die Überzeugung, dass sich die Investition gar nicht lohnen würde. Die Rede sei ja von 200 bis 400 Millionen Franken für die Nachrüstung. Das ergäbe Grenzkosten von 10 bis 12 Rappen pro Kilowattstunde.

Erneuerbare Energien fördern

«Von daher muss sich die BKW ernsthaft überlegen, ob es sich lohnt, auch nur einen Rappen reinzustecken», sagte Kaufmann. Die Alternative sei, konsequent nur noch in die erneuerbare Energien zu investieren.

Um von den alten Technologien wegzukommen, brauche es eine Generation, also 28 bis 30 Jahre. «Umso mehr müssen wir jetzt sofort damit starten.»

Beim Bundesamt für Energie war Kaufmann von 2004 bis 2011 verantwortlich für die Förderung erneuerbarer Energien und für Energieeffizienz. Seit zwei Jahren ist er Direktor der Hochschule Luzern – Musik. Kaufmann ist auch Stiftungsratsmitglied der Schweizerischen Energiestiftung.

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