Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch in der BVK-Affäre ein überraschend scharfes Urteil verhängt: Es verurteile den korrupten, ehemaligen Anlagechef Daniel Gloor zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Wegen Fluchtgefahr wurde er noch im Gerichtssaal verhaftet und in Sicherheitshaft gesetzt.
Das Urteil des Bezirksgerichtes lag sogar noch über dem Antrag des Staatsanwaltes, der für den 57-jährigen Ex-Chefbeamten, der sich während Jahren bestechen liess, eine Strafe von nur sechs Jahren verlangte. Das Gericht bezeichnete sein Urteil selber als „Hammer“.
Wegen der raffinierten Vorgehensweise, der sehr grossen kriminellen Energie und der fehlenden Reue sei dieses Strafmass aber angemessen. Was Gloor gemacht habe, sei „übelste Form des Sich-bestechen-lassens“. „Wäre die Sache nicht aufgeflogen, wäre sie munter weitergegangen.“ Mit einem tiefen Seufzer nahm der Pensionskassen-Spezialist sein Urteil entgegen.
Gloor wurde der mehrfachen passiven Bestechung, der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. Ein halbes Jahr sass er deswegen schon in Untersuchungshaft. Insgesamt kassierte er 1,7 Millionen Franken Schmiergelder und schanzte seinen Freunden dafür lukrative Vermögensverwaltungsmandate zu.
Keine guten Aussichten in der Schweiz
Hauptgeschädigter ist der Kanton Zürich, an den Gloor nun eine halbe Million Franken sowie den Erlös seines Hauses in Südfrankreich zurückzahlen muss. Der ehemalige Chefbeamte wurde direkt im Gerichtssaal von zwei Polizisten verhaftet und abgeführt. Das Gericht begründete die Sicherheitshaft mit der akuten Fluchtgefahr aufgrund der hohen Strafe.
Gloor, der mit einer Peruanerin verheiratet ist, habe in der Schweiz schlechte Aussichten. Er sei ausgesteuert, habe keine Freunde mehr und kaum Chancen auf eine neue Stelle, begründete der Gerichtspräsident die Massnahme. Man wisse auch nicht, ob er noch irgendwo Geld gebunkert habe.
Ein Freispruch wegen Verjährung
Verurteilt wurden am Mittwoch auch vier der fünf Mitangeklagten, die Gloor bestochen haben und als Gegenleistung lukrative Aufträge zugeschanzt erhielten. Zwei erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 beziehungsweise 15 Monaten.
Bei zwei weiteren sprach das Gericht teilbedingte Strafen von zweieinhalb Jahren aus. Der zum Vollzug verhängte Teil beträgt 12 Monate und kann in Halbgefangenschaft verbüsst werden.
Die Urteile seien „ein klares Signal gegen Korruption“, das ihn freue, sagte Staatsanwalt Robert Braun nach der Urteilseröffnung gegenüber den Medien. Das Strafmass beim Hauptangeklagten sei „im Rahmen der Erwartungen“ ausgefallen.
Die Anwälte der Verurteilten haben nun 10 Tage Zeit, gegen die Schuldsprüche Berufung anzumelden. Falls die Urteile weitergezogen werden, muss sich das Zürcher Obergericht mit dem Günstlings-Netzwerk befassen.