Ein Projektleiter des Zürcher Hochbauamtes hat einem Bauunternehmer jahrelang Aufträge in Millionenhöhe zugeschanzt und im Gegenzug sein Auto aufmöbeln lassen. Nun wurden beide Männer wegen Bestechung zu hohen, aber noch bedingten Geldstrafe von 96’000 Franken beziehungsweise 30’000 Franken verurteilt.
Der heute 47-jährige Architekt und frühere Projektleiter im Zürcher Hochbauamt (HBA) vergab zwischen März 1997 und Juli 2009 zahlreiche Aufträge an verschiedene Bauunternehmen. Es handelte sich dabei um Fassadenrenovationen, Isolations- und Gipsarbeiten.
Die Karriere des langjährigen Chefbeamten endete dann am 7. Juli 2009 abrupt. Er wurde von der Polizei in Untersuchungshaft genommen. Dort erhielt er die fristlose Kündigung des HBA.
Ausgerechnet die Ehefrau des Kadermannes hatte diesen im Rahmen einer Kampfscheidung bei den Behörden angezeigt. Die Frau behauptete dabei, dass ihr Noch-Ehemann mittels gefälschter Rechnungen einen Millionenschaden angerichtet habe.
Die Staatsanwaltschaft leitete eine umfangreiche Strafuntersuchung ein. Auch gegen einen heute 69-jährigen Bauunternehmer, der vom Kaderbeamten nicht weniger als 148 Vergütungen für insgesamt über 2,8 Millionen Franken erhalten hatte.
Luxusfahrzeug jahrelang aufgemöbelt
Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass sich der begünstigte Bauunternehmer auch erkenntlich zeigte, indem er über vier Jahre lang die Wartung des Luxusfahrzeugs des HBA-Leiters finanzierte. Der eingeklagte Deliktsbetrag für die Bestechung betrug laut Anklage rund 21’500 Franken.
Die zuständige Staatsanwältin lastete dem Ex-Beamten Sich-bestechen-Lassen, dem millionenschweren Bauunternehmer Bestechen an. Sie forderte hohe Geldstrafen und Bussen. 210 Tagessätze zu 70 Franken bedingt sowie 2000 Franken Busse für den früheren Magistraten, 180 Tagessätze zu 700 Franken bedingt sowie 10’000 Franken Busse für den freien Unternehmer.
Die Verteidiger verlangten mangels Beweisen Freisprüche. Der Ex-Beamte hatte in der Untersuchung eingestanden, dass er zwar ein administrativer Chaot gewesen sei, aber nichts Unrechtes getan habe. Auch der zweite Beschuldigte hatte seine Unschuld beteuert und von üblichen Gegenleistungen gesprochen.
Zu enge Beziehungen
Das Gericht folgte am Ende der Anklage. Es befand beide Schweizer für schuldig und verurteilte sie zu hohen, aber noch bedingte Geldstrafen. Der Ex-Beamte erhielt mit 300 Tagessätzen zu 100 Franken insgesamt 30’000 Franken aufgebrummt.
Der mitbeschuldigte Multimillionär muss mit 240 Tagessätzen zu 400 Franken sogar 96’000 Franken berappen. Dies, obwohl das Gericht die kriminelle Energie des früheren HBA-Chefs als erheblich grösser einstufte.