Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen ehemaligen Beamten der Stadtpolizei Zürich wegen Herstellens pornografischer Bilder verurteilt. Der ehemalige BDP-Politiker hatte Bilder von gefesselten Frauen auf seinem Computer gespeichert.
Der Fall war aufgeflogen, als der heute 52-jährige Beschuldigte aus Embrach ZH im Oktober 2010 von der Polizei festgenommen wurde und danach mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbrachte. Den ursprünglichen Verdacht wegen Anstiftung zu Mord konnten die Fahnder ihrem Berufskollegen nicht nachweisen.
Allerdings musste sich der langjährige Angehörige der Stadtpolizei Zürich und BDP-Politiker danach wegen anderer Delikte verantworten. So hatten die Untersuchungsbehörden auf seinem Computer verbotene Pornografie sichergestellt – darunter acht Pornovideos mit menschlichen Ausscheidungen und vier Bilder von gefesselten sowie misshandelten Frauen.
Der Beschuldigte hatte zwischen 2003 und 2007 eine Website für Fesselspiel-Liebhaber betrieben und sogar einen Stammtisch für gleichgesinnte Personen mitbegründet. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte ihn im März 2013 wegen mehrfacher Pornografie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken.
In der Berufungsverhandlung vor Obergericht forderte sein Anwalt einen vollen Freispruch. Der Ex-Polizist beteuerte erneut seine Unschuld. Er wisse nicht, wie die Pornovideos auf seinen Computer gelangt seien, sagte er. Er machte eine automatische Datensicherung dafür verantwortlich. Allenfalls komme auch seine Frau dafür in Frage, die damals ebenfalls in der Bondage-Szene verkehrt habe.
Strafe nach Teilfreispruch halbiert
Das Obergericht schlug einen Mittelweg ein. Es sprach den Beschuldigten im Falle der acht Pornovideos frei. «Wir wissen nicht, wie die Filme auf den Computer gelang sind», sagte der Vorsitzende. Es kämen dafür verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
Anders beurteilte das Gericht die vier Bilder von gefesselten und erniedrigten Frauen. Es handle sich um klare Gewaltdarstellungen, erklärte der Vorsitzende. Der Beschuldigte habe diese Bilder per E-Mail erhalten und diese dann auf seinem Notebook abgespeichert.
Eine automatische Speicherung habe es nicht gegeben. Deshalb sei der Beschuldigte wegen Herstellens von verbotener Pornografie in diesen Punkten schuldig zu sprechen. Aufgrund des Teilfreispruchs halbierte das Obergericht die Strafe auf neu noch 10 Tagessätze zu 40 Franken.