Ex-Richter Garzón im Prozess um Franco-Ermittlungen freigesprochen

Der frühere spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist im Prozess um seine Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur freigesprochen worden. Spaniens Oberster Gerichtshof entschied am Montag, dass der Jurist mit der Einleitung seiner Ermittlungen das Recht nicht gebeugt habe.

Baltasar Garzon wurde freigesprochen (Archiv) (Bild: sda)

Der frühere spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist im Prozess um seine Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur freigesprochen worden. Spaniens Oberster Gerichtshof entschied am Montag, dass der Jurist mit der Einleitung seiner Ermittlungen das Recht nicht gebeugt habe.

Der Prozess war auf Klagen von rechtsgerichteten Gruppen eingeleitet worden. Er hatte weltweit heftige Proteste von Menschenrechtsorganisationen gegen die spanische Justiz ausgelöst.

Mit dem Freispruch wurde der letzte von drei Prozessen gegen Garzón abgeschlossen. Im ersten Verfahren wurde der Jurist zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt, weil er die Gespräche von Verdächtigen in einem Korruptionsskandal mit ihren Rechtsanwälten hatte abhören lassen. In der vergangenen Woche wurde er von der Justiz seines Richteramtes enthoben.

Im zweiten Prozess um die Finanzierung von Kursen an der Universität von New York wurde Garzón freigesprochen, weil die Vorwürfe der Bestechlichkeit nach Ansicht des Gerichts verjährt waren.

Beim jetzigen Freispruch wiesen die Richter darauf hin, dass Garzón zwar Fehler begangen, aber nicht das Recht gebeugt habe. Der Jurist war angeklagt gewesen, mit seinen Ermittlungen zu den Gräueltaten des Franco-Regimes (1939-1975) seine Kompetenzen überschritten und gegen ein Amnestiegesetz aus dem Jahr 1977 verstossen zu haben.

Der 56-jährige Garzón hatte sich wegen seiner Untersuchungen gegen frühere Militärdiktatoren in Lateinamerika als „Tyrannenjäger“ einen Namen gemacht.

Amnestiegesetz bestätigt

Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass Garzón die Ermittlungen nicht hätte einleiten dürfen. Nach spanischem Recht müsse ein Verfahren sich immer gegen konkrete Personen richten. Die von Garzón als Verdächtige genannten Minister der Franco-Diktatur seien jedoch alle längst tot. Die Richter dürften nicht die Rolle der Historiker übernehmen.

Die Richter bestätigten auch das Amnestiegesetz von 1977. Dies sei damals als ein Instrument der Versöhnung erlassen worden. Es könne nur vom Parlament aufgehoben werden, nicht aber von der Justiz.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) forderte Spanien auf, das Gesetz zurückzunehmen. Madrid müsse zudem den Opfern der Franco-Diktatur bei der Suche nach Gerechtigkeit und der Wahrheit helfen, sagte der HRW-Sprecher Reed Brody.

Nächster Artikel