Ein Ex-Waffenhändler aus Unterseen BE, bei dem die Polizei 2014 etwa 2500 Waffen beschlagnahmt hat, ist am Donnerstag vor einem Gericht weitgehend abgeblitzt. Er wehrte sich dort gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte dem Mann 2015 nach der dreitäigen Grossaktion der Polizei eine bedingte Geldstrafe und zwei Bussen wegen Verstössen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz sowie Hinderung einer Amtshandlung aufgebrummt. Der Mann habe im Wohnhaus, wo er auch die Waffen lagerte, Gewehre und Pistolen unsachgemäss aufbewahrt.
Auch habe er Seriefeuerwaffen und andere Spezialwaffen – etwa alte Gewehre in Form von Spazierstöcken – ohne Bewilligung besessen. So lauteten die Vorwürfe im Wesentlichen. Ausserdem habe der heute 71-jährige in Oberried am Brienzersee BE 400 Kilo Sprengstoff zu wenig sicher gelagert und der Polizei den Zugang zum Haus verwehrt.
Für eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Berner Oberland in Thun waren nun zwar nicht alle Straftatbestände erfüllt, welche zuvor die Staatsanwaltschaft erkannte. Das sagte sie nach dem eintägigen Prozess, während dem sie die Einsprache des Mannes prüfte.
Zwei Drittel der Vorwürfe bestätigte aber die Richterin. Der Mann bleibt der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und gegen das Sprengstoffgesetz schuldig, ebenso der Hinderung einer Amtshandlung. Weil die Richterin den Mann als vermögender betrachtete als die Staatsanwaltschaft, fiel nun sogar die bedingte Geldstrafe höher aus.
Auch mehr Bussgeld muss der Mann bezahlen, sofern nicht das bernische Obergericht den Fall komplett neu beurteilt. Der Ex-Waffenhändler kündigte an, er werde das Urteil weiterziehen. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch verlangt.