Ex-Xamax-Boss Bulat Tschagajew muss Schweiz verlassen

Ex-Xamax-Boss Bulat Tschagajew muss die Schweiz spätestens bis am 10. Mai verlassen. Der frühere Besitzer des in den Konkurs gegangenen Fussballclubs kann gegen den Ausweisungsentscheid des Kantons Waadt jedoch noch innert fünf Tagen Rekurs einlegen.

Der ehemalige Xamax-Boss Bulat Tschagajew (Archiv) (Bild: sda)

Ex-Xamax-Boss Bulat Tschagajew muss die Schweiz spätestens bis am 10. Mai verlassen. Der frühere Besitzer des in den Konkurs gegangenen Fussballclubs kann gegen den Ausweisungsentscheid des Kantons Waadt jedoch noch innert fünf Tagen Rekurs einlegen.

Tschagajew hatte den Fussballclub Neuenburg Xamax im letzten Jahr in den Konkurs geführt und einen Schuldenberg in der Höhe von über 30 Millionen Franken hinterlassen. Dem Tschetschenen werden ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Tschagajew war am 26. Januar, kurz nachdem der Fussballverein seine Bilanz deponiert hatte, in Untersuchungshaft gesetzt und später gegen eine Kaution wieder auf freien Fuss gesetzt worden.

Laut der Zeitung «Le Matin» ist Tschagajew, dessen Visum seit längerem abgelaufen ist, noch immer in der Schweiz. Er wurde am Donnerstag in seiner Villa in Saint-Sulpice VD gesichtet.

Der Gemeindepräsident von Saint-Sulpice, Jean-Charles Cerottini, bestätigte am Donnerstag gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS eine Meldung von «20 Minutes»-Online, wonach Tschagajew die Schweiz bis am 10. Mai verlassen muss. Er habe eine Kopie des entsprechenden Ausweisungsentscheides erhalten, sagte Cerottini. Dies kläre die Situation.

Präsenz nicht mehr nötig

Tschagajew selber hat allerdings nicht die Absicht, der Anordnung der Behörden nachzukommen. «Ich beabsichtige, gegen diesen Entscheid Rekurs einzulegen», sagte er in einem von Fernsehen RTS ausgestrahlten Telefoninterview und: «Ich habe noch viele Fragen zu stellen, und die Justiz hat auch mir noch Fragen zu stellen.»

Der zuständige Neuenburger Staatsanwalt Pierre Aubert benötigt jedoch die Präsenz von Bulat Tschagejew auf Schweizer Boden erst wieder, wenn es zum Strafprozess kommt, wie Aubert auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Für diesen Fall werde der Tschetschene eine Einreisebewilligung erhalten.

Tschagajew habe alles Interesse, vor Gericht zu erscheinen, um sich zu verteidigen, sagte Aubert. Im Moment seien die im Zusammenhang mit dem Konkurs sichergestellten Dokumente zur Beurteilung der Situation hilfreicher als die Aussagen Tschagajews. Wann der Strafprozess stattfinden wird, ist laut Aubert noch offen.

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