Der Versicherungs-Marktführer Axa Winterthur ist mit dem Crash-Recorder in aller Munde. Der Anbieter rühmt die Vorzüge des Geräts. Als Mittel zur Unfallverhütung sei die Wirkung des Crash Recorders nur beschränkt sinnvoll, sagt aber ein Experte.
Die Mehrheit der 30’000 Kunden der Axa Winterthur, die sich seit 2008 das Aufzeichnungsgerät einbauen liessen, ist 18 bis 25 Jahre alt, wie die Axa Winterthur vor kurzem mitteilte. Sie verursachten 13 Prozent weniger Unfallschäden als ihre Altersgenossen ohne Crash Recorder.
Daraus eine grosse präventive Wirkung des vielbeworbenen Geräts abzuleiten, ist laut Marco Cavegn von der Stiftung Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) allerdings falsch: „Der Crash Recorder ist dazu da, einen Unfallhergang zu rekonstruieren“, sagte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda.
Für die Zahlen, welche die Axa Winterthur vorlegt, hat er eine Erklärung: „Die geringere Schadenssumme der Lenker mit Crash Recorder dürfte also primär durch einen Selektionseffekt zustande kommen. Das heisst: den Crash Recorder haben vor allem jene Lenker, die sowieso vorsichtig fahren.“
Wer riskant fahre, lasse sich in der Regel auch kein Unfallaufzeichnungsgerät einbauen, meint er. Allianz Suisse, neben Axa Winterthur der einzige Schweizer Anbieter eines Crash Recorders, erklärt den Nutzen des Geräte denn auch so: „Wer ihn einbauen lässt, gibt zu verstehen: ‚Ich fahre korrekt‘.“
Gerät zeichnet Unfalldaten auf
Die Axa Winterthur, die den Einbau des Crash Recorders mit um 15 Prozent billigeren Prämien verbindet, sieht im Gerät auf jeden Fall auch vier Jahre nach der Einführung eine tolle Innovation. Das Gerät, das 20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach einer Kollision sämtliche Unfalldaten aufzeichnet, soll auch dazu dienen, die Unschuld von Lenkern bei einem Unfall zu beweisen.
„Wir finden den Einbau des Crash Recorders aus der Sicht der Unfallforschung und Prävention ganz klar sinnvoll, weshalb wir diese Möglichkeit unseren Kunden auch anbieten und schmackhaft machen“, sagte eine Sprecherin der Axa Winterthur.
Einen grösseren präventiven Nutzen hätten Datenschreiber mit einer fortlaufenden Datenaufzeichnung, gibt aber Mario Cavegn zu bedenken: „Mit diesen Geräten lässt sich erfassen, wie risikoreich der Lenker fährt. Daraus könnten auch individuelle Prämien berechnet werden.“ In der Schweiz gebe es aber noch keine Versicherungsmodelle, die so ein System vorsähen.
Der Axa-Crash-Recorder speichert Daten nur, wenn tatsächlich eine Kollision stattfindet. „Ein Grund für den Erfolg des Crash Recorders ist sicherlich, dass es sich bei diesem Gerät, im Gegensatz zum Fahrtenschreiber, nicht um ein „Überwachungsinstrument“ handelt“, heisst es aus Winterthur.
Obligatorischer Einbau für Raser
Die Frage, ob ein obligatorischer Einbau eines Fahrtenschreibers für alle sinnvoll sei oder nicht, sei letztlich aber ganz klar eine politische. Der Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten ist derzeit Bestandteil des Verkehrssicherheitspakets Via sicura, das das Eidgenössische Parlament am 15. Juni angenommen hat.
So müssen sich notorische Raser, die den Führerausweis zurückerhalten wollen, ein solches Datenaufzeichnungsgerät einbauen lassen. Entsprechende Massnahmen für Junglenker sind laut Bundesamts für Strassen (ASTRA) zurzeit nicht geplant.