In der beim Bezirksgericht Luzern hängigen Zivilklage gegen die Berner Regionalbanken-Gruppe Valiant wird ein Gutachter beigezogen. Der gerichtliche Gutachter soll das Umtauschverhältnis der Valiant-Aktien bei der Fusion mit der Spar- und Leihkasse Steffisburg überprüfen.
Der zuständige Luzerner Bezirksrichter Andreas Galli bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Aussagen in einem Bericht der „Aargauer Zeitung“.
Der Stuttgarter Wirtschaftsprofessor und Aktionärsschützer Ekkehard Wenger hatte im August 2010 beim Bezirksgericht Luzern eine Zivilklage eingereicht. Darin wird dem Valiant-Management vorgeworfen, dass es überbewertete eigene Aktien in die Fusion mit der Spar- und Leihkasse Steffisburg eingebracht habe.
Laut Klageschrift haben Kleinaktionäre deshalb für ihre Aktien der Spar- und Leihkasse Steffisburg mindestens 30 Mio. Fr. zu wenig bekommen, wie die „Aargauer Zeitung“ berichtete. Galli wollte sich nicht zum Inhalt der Klageschrift äussern.
Den Aktionären der Spar- und Leihkasse Steffisburg waren Ende August 2009 23 Valiant Aktien für 1 Aktie der Spar- und Leihkasse angeboten worden. Ende November 2009 wurde die Fusion der beiden Banken im Handelsregister eingetragen.
Markt manipuliert
In einem anderen Fall hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Ende April die Valiant gerügt, weil sie den Markt für ihre Aktien manipuliert hatte. Nach Erkenntnissen der Aufsicht kauften die Banker von August bis Oktober 2010 Valiant-Aktien, um den sinkenden Kurs abzufangen. Damit habe die Bank „die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten schwer verletzt“, stellte die Finma damals fest.
Die Finma machte der Bank deshalb Auflagen. Die Auflagen setzte Valiant nach eigenen Angaben bereits ab Ende 2010 „aus eigener Initiative“ um.
Der Vorwurf der Finma lautete dabei nicht auf Kurs- sondern Marktmanipulation. Kursmanipulation ist ein strafrechtlicher Tatbestand, Marktmanipulation ein aufsichtsrechtlicher.